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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link
Ab dem 10. September 2008 fordert der Gesetzgeber in Anwendung der EU Richtlinie
2003/59, in Deutschland umgesetzt durch das
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, unter anderem zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit den Nachweis einer besonderen Qualifizierung und
Weiterbildung.
Betroffen sind Kraftfahrer im gewerblichen Güterkraft-
und Personenverkehr der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE.
Nicht
betroffen sind Fahrten, die nicht zu Zwecken der gewerblichen Güterkraft- und
Personenbeförderung durchgeführt werden. Hierzu gehören
Bei Inhabern der entsprechenden Klassen ist lediglich eine Weiterbildung innerhalb eines 5 Jahreszeitraums erforderlich.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Service-Hotline
069/ 212-42334.
Informationen zur Führerscheinangelegenheiten finden Sie unter: FührerscheinstelleInternal Link
Die Verwaltungsgebühr beträgt bis zu 37,30 €.