Unter "straßenrechtlichen Genehmigungen" werden Sondernutzungen und Gestattungen nach hessischem Straßengesetz und der Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt verstanden. Dies sind beispielsweise Sommergärten, Bauzäune, Warenauslagen, Veranstaltungen im Bereich von Fußgängerzonen, Baugrubenverankerungen etc.
Kosten
Die Erteilung einer straßenrechtlichen Genehmigung ist mit Kosten nach dem Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt am Main, sowie Verwaltungskosten nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Frankfurt am Main verbunden.
Benötigte Unterlagen
Der Antrag zur Erteilung einer straßenrechtlichen Genehmigung ist schriftlich beim Amt für Straßenbau und Erschließung, Sachgebiet Sondernutzung von Straßenraum (66.13.1), zu stellen. Der Antrag muss in jedem Fall folgende Angaben enthalten:
Sofern eine Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum (Fahrbahn, Gehweg, Radweg) eingerichtet werden soll, muss zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.