Großraumverkehr:
Gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO ist eine Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr dann
erforderlich, wenn Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen eingesetzt werden, bei denen nur
die Ladung zu hoch oder zu breit ist bzw. die Ladung nach hinten oder nach vorn zu weit hinausragt.
Das bedeutet, dass die Abmessungen der Fahrzeuge ohne Ladung der StVZO entsprechen.
Es handelt sich also hier um handelsübliche Fahrzeuge, bei denen die Ladung ausschlaggebend
ist.
Nach der StVO dürfen Fahrzeug und Ladung zusammen nicht breiter als
2,55 m und nicht höher als 4.00 m sein. Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2.50 m nicht
nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen
darf der Ladungsüberstand nach vorn bis 50 cm über das Fahrzeug bei Zügen bis zu 50 cm
über das ziehende Fahrzeug betragen. Nach hinten darf die Ladung 1,50 m hinausragen, jedoch
bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100km bis zu
3,00 m. Die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken
werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m
sein.
Schwerverkehr:
Gemäß § 29 Abs. 3 StVO ist eine Erlaubnis für den Straßenverkehr erforderlich, wenn Fahrzeuge
und Fahrzeugkombinationen (Züge und Sattelkraftfahrzeuge) eingesetzt werden, deren
Abmessungen, Achslasten oder das Gesamtgewicht die zulässigen Grenzwerte überschreiten
oder bei denen das Sichtfeld des Fahrzeugführenden beeinträchtigt ist. Die Abmessungen
gelten auch als überschritten, wenn für diese Fahrzeuge das vorgeschriebene Kurvenlaufverhalten
nicht eingehalten wird. Hierbei handelt es sich um keine handelsüblichen Fahrzeuge
mehr.
Während Sie eine Ausnahmegenehmigung unter Vorlage des ausgefüllten Antrages und der Fahrzeugpapiere
direkt bei der ausstellenden Behörde einreichen können, müssen Sie bei einer Erlaubnis
zunächst eine Ausnahmegenehmigung nach §70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO beantragen. Diese Genehmigung wird durch das Regierungspräsidium Darmstadt wegen der besonderen Abmessungen und Gewichten aufgrund eines
TÜV-Gutachtens erstellt.
Großraum- und Schwerverkehr:
Für einen Transport kann auch beides zutreffen. Er kann nicht nur groß, sondern auch
schwer sein. Also, Großraum- und Schwerverkehr. Hier sind eine Erlaubnis und eine Ausnahmegenehmigung
zu beantragen.