Ab 1. Januar 2012 brauchen alle Fahrzeuge zur Einfahrt in die Frankfurter Umweltzone eine grüne Plakette.
Die Umweltzone wurde im Oktober 2008 eingerichtet. Ziel ist die Verringerung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentration zur Einhaltung der Grenzwerte. Im Westen wird die Umweltzone begrenzt durch die A5, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A661. Wer ohne Plakette oder gültige Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone kontrolliert wird, muss mit achtzig Euro Bußgeld rechnen.
Bereits im März 2007 trat die neue Verordnung zu Schadstoffgruppen bei Kraftfahrzeugen in Kraft. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von „Umweltzonen“ und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen nach festgelegten Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für die Anwohner in Umweltzonen. Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Anhand des eingestellten Merkblattes (siehe Weitere Informationen) können Sie selbst ermitteln, welche Plakette Sie für Ihr Fahrzeug erhalten können.
Außer bei der Kfz-Zulassungsbehörde erhalten Sie die Feinstaubplakette auch bei den Frankfurter Bürgerämtern.
Sie erhalten diesen Service im Zentrales BürgeramtInternal Link oder in den jeweiligen dezentralen Bürgerämter.
Dezentrale Bürgerämter:
Bürgeramt Bergen-EnkheimInternal Link
Bürgeramt DornbuschInternal Link
Bürgeramt Nieder-EschbachInternal Link