FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

Berufsausbildung

Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

An wen muss ich mich wenden?

Sie müssen sich an das zuständige kommunale Amt für Ausbildungsförderung wenden.

Zuständige Stelle

Für Schüler des Abendgymnasiums und des Kollegs ist dies das Amt am Ausbildungsort, für Schüler von Fachschulen ist das Amt am Wohnort des Schülers zuständig. Alle anderen Schülerinnen und Schüler stellen den Antrag bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Für schulische Aus- und Fortbildungen kann im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) eine monatliche finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler beantragt werden. Das Einkommen der Eltern wird hier grundsätzlich zur Berechnung der Leistungen herangezogen, so soll mehr Bildungsgerechtigkeit ermöglicht werden.
Schülerinnen und Schüler erhalten die Förderung als Vollzuschuss und müssen ihn nicht zurückzahlen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Antrag auf Ausbildungsförderung stellen möchten, so sind die vollständig ausgefüllten Antragsformulare beim zuständigen kommunalen Amt für Ausbildungsförderung  einzureichen. Seit 1.8.2016 können Anträge in Hessen auch online ausgefüllt werden.

Voraussetzungen

Beim BAföG gilt das Ausbildungsstättenprinzip; förderungsfähig sind schulische Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen ab Klasse 10. Förderungsfähig ist ggf. auch die Teilnahme an entsprechenden Fernunterrichtslehrgängen. Nicht förderungsfähig hingegen sind betriebliche Ausbildungen und der sie begleitende Unterricht.
Weitere Voraussetzung ist die Staatsangehörigkeit: Deutsche können gefördert werden, ebenso unter bestimmten Voraussetzungen auch EU-Bürgerinnen und –Bürger sowie Menschen, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Die gesetzlichen Regelungen sind hier vielschichtig, wir empfehlen in Zweifelsfällen eine frühzeitige Beratung.
Altersgrenze: Grundsätzlich erhalten nur Menschen, die das 30. Lebensjahr bei Ausbildungsbeginn noch nicht vollendet haben, eine Förderung. In Ausnahmefällen (z.B. Antragsteller /- stellerinnen mit Kind) ist auch eine Förderung über das 30. Lebensjahr hinaus möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Informationen zu den benötigten Formblättern bzw. Vordrucke erhalten Sie unter www.bafög.de
Hier können Sie auch entnehmen, welche weiteren Unterlagen im Einzelfall benötigt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

BAföG wird in der Regel für ein Schuljahr gewährt. Eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich, d.h. der Antrag sollte spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt ab Vorlage des vollständigen Antrages 2-4 Wochen.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Rechtsbehelf

Der Bescheid enthält einen Rechtsbehelf, die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen.

Anträge / Formulare

Informationen zu den benötigten Formblättern bzw. Vordrucke erhalten Sie unter www.bafög.de oder können in Papierformat bei den Ämtern für Ausbildungsförderung abgeholt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Ggf. kann auch ein Ausbildungsaufenthalt im Ausland gefördert werden. Die Regelungen sind umfassend, es empfiehlt sich hier eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Bemerkungen

Weitere Informationen finden Sie auf www.bafög.de sowie www.bmbf.de

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Nach Abschluss des Antragsverfahrens erhalten Sie einen Bescheid.