FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Finanzielle und sonstige Hilfen

Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen

Zuständige Stelle

für die Leistung zuständige Rehabilitationsträger beziehungsweise das zuständige SozialrathausInternal Link

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Leistungsbeschreibung

Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Teilhabeleistungen haben, können sich ein "Persönliches Budget" als monatlichen Geldbetrag auszahlen lassen.

Mit diesem Geld haben die Betroffenen die Möglichkeit, Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen nach ihren eigenen Vorstellungen einzukaufen.

Damit können sie die Art und die Gestaltung der Hilfe selbst bestimmen. Der Gesamtbetrag eines Persönlichen Budgets darf den Wert der Sachleistungen, auf die Menschen mit Behinderungen alternativ Anspruch haben, nicht überschreiten. Ein Persönliches Budget ist damit keine eigene, zusätzliche Leistung, sondern eine andere Leistungsform.

Unabhängig davon, wer die Kosten für das Persönliche Budget zu tragen hat – Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung, Sozialamt etc. –, müssen die Betroffenen nur einen Antrag stellen.

Bei der Stadt Frankfurt werden Anträge beim örtlich zuständigen Sozialrathaus gestellt. Wenn das Sozialrathaus zumindest für einen Teil der beantragten Leistungen zuständig ist, wird dann gemeinsam mit dem Antragsteller und eventuell weiteren beteiligten Rehabilitationsträgern der Bedarf an Unterstützungsleistungen festgestellt. Der Antragsteller kann eine Person mitbringen, der er vertraut. Es wird eine Zielvereinbarung abgeschlossen und die Höhe des Persönlichen Budgets festgelegt. Weitere Informationen gibt es in den Sozialrathäusern und bei den Rehabilitationsträgern.

Voraussetzungen

Ein Persönliches Budget muss beantragt werden. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Sachleistungen der einzelnen Rehabilitationsträger.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag, 
  • weitere Unterlagen je nach Leistung, um die es geht

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen können Sie auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales abrufen.

Informationen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Persönlichen Budget

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