FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Finanzielle und sonstige Hilfen

Eingliederungshilfe - Schulassistenz an Frankfurter Regel- und Förderschulen

Zuständige Stelle

Das jeweils örtlich zuständige SozialrathausInternal Link.

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Leistungsbeschreibung

Schülerinnen und Schüler mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, die zum Besuch der Schule einer individuellen Unterstützung bedürfen, können durch eine sogenannte Schulassistenz begleitet werden.

Diese unterstützt bei der schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen mit Teilhabebeeinträchtigung.
Sie begleitet die Schüler durch den Schulalltag (einschließlich  Schulweg), geht kontinuierlich auf individuelle Bedürfnisse ein und unterstützt die Teilhabe am allgemeinen Schulsystem.
Die Schulassistenten übernehmen je nach Bedarf einfache pflegerische Hilfen (z.B. Hilfen beim Toilettengang) und lebenspraktische Aufgaben (z.B. Hilfen beim An und Auskleiden in der Schule, bei der Orientierung) als auch Hilfestellung im Unterricht (z.B. Arbeitsplatz einrichten, Handführung). Sie bieten aber auch Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich (z. B. Beruhigung des Schülers) an. Außerdem helfen sie bei der Kommunikation.

Die Eingliederungshilfe ist eine Leistung, um Teilhabe sicherzustellen. Sie greift nicht in die Inhalte des Unterrichts ein.
Daher sind Schulassistenten auch keine "Zweitlehrer".

Die konkreten Aufgaben der Schulassistenz bestimmen sich nach den jeweiligen persönlichen Erfordernissen der Schülerinnen und Schüler und sind demnach sehr individuell.

Hinweis: Schulassistenz ist unabhängig von der besuchten Schulform.


Verfahrensablauf

Sofern Ihr Kind beim Besuch der Schule die Unterstützung durch eine Schulassistenz erhalten soll, können Sie im örtlich zuständigen Sozialrathaus diese Leistung beantragen.
Der Hilfebedarf wird indivduell nach den gesetzlich vorgegebenen Verfahren ermittelt.
Die zuständige Stelle erteilt einen förmlichen Bescheid über Ihren Antrag.

Voraussetzungen

Es besteht aufgrund einer körperlich, seelischen oder geistigen Behinderung eine Teilhabebeinträchtigung im schulischen Kontext.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Klären Sie direkt mit dem örtlich zuständigen Sozialrathaus und der Schule, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Der Einsatz von Einkommen und/oder Vermögen der Eltern wird nicht verlangt.

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