Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Die beratende Fachkraft im Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst entscheidet in einem persönlichen Gespräch, ob
- Eingliederungshilfe für Ihr Kind infrage kommt oder
- andere Hilfeformen besser geeignet wären.
Ausschlaggebend ist, ob es sich bei der auftretenden Störung tatsächlich um eine seelische Behinderung handelt. Das Jugendamt holt für die Klärung eine Stellungnahme von einer der folgenden Fachkräfte ein:
- Ärztin oder Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder -psychotherapie
- Kinder- und Jugendpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendpsychotherapeut
- Ärztin oder Arzt beziehungsweise Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit besonderen Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen
Aufgrund dieser Stellungnahme entscheidet das Jugendamt,
- ob und in welcher Form es die Eingliederungshilfe gewährt und
- ob möglicherweise noch andere Hilfen nötig sind.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan oder wenn noch weitere Rehabilitationsträger beteiligt sind einen Hilfe-/Teilhabeplan. Dort ist unter anderem festgelegt,
- welche Ziele durch die Eingliederungshilfe erreicht werden sollen und
- wie lange die Hilfe geleistet wird.
Hinweis: Die Dauer der Eingliederungshilfe hängt von der Schwere der seelischen Behinderung ab. Sie ist daher von Fall zu Fall unterschiedlich.