Vergabe von städtischen Grundstücken
Die Stadt Frankfurt am Main hält derzeit rund 4.500 Erbbaurechte im Stadtgebiet. Dazu kommen weitere rund 600 Erbbaurechtsverträge, die im Auftrag des Allgemeinen Almosenkastens verwaltet werden. Es handelt sich in der überwiegenden Anzahl um Wohnungserbbaurechtsverträge.
Die Vergabe von städtischen Grundstücken erfolgt derzeit in der Regel durch die Bestellung von neuen Erbbaurechten, so dass die Zahl von städtischen Erbbaurechten weiter steigen wird.
Bei einem Erbbaurechtsvertrag bleibt das Grundstück im Eigentum der Stadt Frankfurt, der Erbbauberechtigte erhält ein sehr langfristiges und im Grundbuch gesichertes Recht zur Nutzung in Form einer Bebauung mit einem Gebäude. Das Gebäude ist ein Bestandteil des Erbbaurechts und steht damit im Eigentum des Erbbauberechtigten.
Das Erbbaurecht wird in einem eigenen Grundbuchblatt, dem sog. Erbbaugrundbuch, eingetragen. Es kann mit Grundpfandrechten belastet und vom Erbbauberechtigten verkauft werden. Der Käufer tritt mit allen Rechten und Pflichten in den Erbbaurechtsvertrag ein.
Die Stadt Frankfurt fordert beim Abschluss von neuen Erbbaurechtsverträgen eine Bebauung im Passivhausstandard.
Ab einer bestimmten Höhe des Erbbauzinses besteht die Möglichkeit, im Rahmen des 'Startprogramms junge Familien' eine Reduzierung des Erbbauzinses für im Haushalt lebende Kinder zu erhalten. Details hierzu sind in einem Merkblatt zusammengefasst.