FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Bauverfahren

Baustelleneinrichtung

Zuständige Stelle

Adam-Riese-Straße 25
60327 Frankfurt am Main
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Leistungsbeschreibung

Information zum Verfahren

beim Beantragen einer Sondernutzungserlaubnis

für eine Baustelleneinrichtung

 

Kosten

Die zu entrichtenden Gebühren für eine Baustelleneinrichtung ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt am Main sowie aus der Verwaltungskostensatzung der Stadt Frankfurt am Main.

 

Benötigte Unterlagen

1. Ein Antrag auf eine Baustelleneinrichtung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Der Antrag muss eine rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers und gegebenenfalls eine Vollmacht des Bauherren enthalten. Dem Antrag ist ein vermaßter Baustelleneinrichtungsplan (im Maßstab 1:250 mit Darstellung der Grundstücksgrenze und des umgebenden Verkehrsraums) sowie ein Absperrplan (Regelplan) in 5-facher Ausfertigung beizulegen, aus dem die geplante Nutzungsfläche deutlich hervorgeht. Der Plan wird wichtiger Bestandteil der Sondernutzungserlaubnis.

 

2. Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Beginn der Baustelleneinrichtung einzureichen. Vor einer abschließenden Entscheidung muss das Amt für Straßenbau und Erschließung weitere städtische Dienststellen einschalten (Branddirektion, Ordnungsamt, Bauaufsichtsbehörde, etc.).

 

3. Während die Stellungnahmen der anderen Dienststellen eingeholt werden, sollte der Antragsteller einen Ortstermin mit dem zuständigen Baubezirk des Amtes für Straßenbau und Erschließung vereinbaren, um das Aufmaß zu erstellen. Mit dem Aufmaß wird die Höhe der zu hinterlegenden Kaution festgelegt und die zu entrichtende Sondernutzungsgebühr berechnet.

 

4. Wenn die Kaution hinterlegt ist, und die entsprechenden Stellungnahmen der zu beteiligten Dienststellen vorliegen, kann die Sondernutzungserlaubnis erteilt werden.

 

5. Ergeben sich während der Bauzeit Veränderungen der Flächengröße, ist ein neuer vermaßter Plan vorzulegen, damit der Baubezirk die neue Fläche aufnehmen kann. Nur wenn der Baubezirk die Reduzierung bzw. Ausweitung der Fläche protokolliert hat, kann die Veränderung in der Gebührenberechnung berücksichtigt werden. Hierzu ist das entsprechende Formular, das der Sondernutzungserlaubnis beigefügt ist, zu nutzen.

 

6. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist die der Sondernutzungserlaubnis beiliegende Bauendeanzeige unverzüglich an den zuständigen Baubezirk zu senden, damit die genutzte Fläche abgenommen werden kann. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. Stellt der Baubezirk keine Beanstandungen fest und wurden die Sondernutzungsgebühren vollständig bezahlt, wird die Kaution zurückgegeben. Wurde die genutzte Fläche während der Bauzeit beschädigt, so wird dies anhand eines Aufmaßes festgehalten und dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Wenn das Amt für Straßenbau und Erschließung in Ausnahmefällen die Wiederherstellung dem Antragsteller überlässt, darf diese nur durch vom Amt für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt am Main zugelassene Firmen erfolgen.

 

7. Sofern eine Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum (Fahrbahn, Gehweg, Radweg) eingerichtet werden soll, muss zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung beim Straßenverkehrsamt beantragt werden (siehe Link auf der rechten Seite).

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