Und plötzlich steht ein Baum im Weg?
Binden Sie das Grünflächenamt und das Amt für Straßenbau und Erschließung frühzeitig mit ein!
Damit Sie potenziell störende Bäume nicht erst bemerken, wenn es zu spät ist, wenden Sie sich bei Bauvorhaben im öffentlichen Raum rechtzeitig an das Grünflächenamt und das Amt für Straßenbau und Erschließung. Am besten noch während der Planungsphase, idealerweise ein Jahr vor Beginn der Bautätigkeit.
Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir dann frühzeitig die Lage der Grundstücks- oder Baustellenzufahrt, die Dimension der Baugrube oder den Verlauf von Leitungstrassen ab. Das bewahrt vorhandene Bäume vor Schaden und stellt einen effektiveren Bauablauf sicher.
Immer erst Rücksprache
Wird es durch unvorhergesehene Schwierigkeiten eng für die Bäume auf Ihrer Baustelle, sprechen Sie mit uns, bevor Sie handeln. Gemeinsam legen wir dann für jede Situation im öffentlichen Raum die sinnvollste Schutzmaßnahme fest.
Das unsichtbare Problem
Spätfolgen zeigen sich erst Jahre später
Baustellen, Straßenbauarbeiten, Rohrverlegung – Stadtbäume sind vielen Gefahren ausgesetzt. Viele der Beschädigungen, die vielleicht auf den ersten Blick folgenlos scheinen, ziehen ernste Probleme nach sich. Mangelnde Standsicherheit, z. B. aufgrund von Wurzelbeschädigungen, wird als Spätfolge teilweise erst Jahre später sichtbar.
Übrigens: Im städtischen BaumkatasterExternal Link sind alle Bäume dokumentiert. Durch regelmäßige Kontrollen werden Schäden und deren Verursacher erfasst.
Achtung: Der Verursacher haftet für Schäden an Bäumen und muss die Kosten für die Sanierung, das Fällen oder eine Neupflanzung übernehmen.
Schutz vor Wurzeldurchtrennung
Wurzeln, die dicker als drei Zentimeter sind, dürfen beim Ausheben von Gräben oder Baugruben ohne vorherige Rücksprache mit dem Grünflächenamt nicht durchtrennt werden. Kleinere durchtrennte Wurzeln müssen mit wundheilenden Stoffen behandelt werden.
Ist abzusehen, dass Wurzeln über einen längeren Zeitraum freiliegen werden, ist nach Absprache mit dem Grünflächenamt ein Wurzelvorhang herzustellen.
Generell gilt: Im Wurzelbereich darf nicht gegraben werden. Ist es in Einzelfällen nicht zu verhindern, darf nur von Hand ausgehoben werden und nicht näher als 2,50 Meter an den Stamm heran.
Schutz vor Bodenbewegung
Damit den Wurzeln die Luftzufuhr nicht zugeschüttet wird, darf im Wurzelbereich keine zusätzliche Erde aufgetragen werden. Um Wurzeln nicht freizulegen und sie so eventuell zu beschädigen, darf auch keine Erde angetragen werden.
Der Wurzelbereich braucht besonderen Schutz
Von gesunden Wurzeln hängen Wachstum und Stärke eines jeden Baumes ab. Der sensible Bereich unter der Krone bedarf daher besonderer Aufmerksamkeit.
Schutz vor Bodenverdichtung und -versiegelung
Damit die Wurzeln nicht gequetscht werden, damit sie atmen und Nährstoffe aufnehmen können, gilt: Im Wurzelbereich dürfen keine Fahrzeuge fahren, keine Baumaschinen oder Bauwagen abgestellt und kein Baumaterial, Schüttgut oder Abfall gelagert werden. Die Erde darf nicht durch Bodenbeläge versiegelt werden.
Schutz vor chemischer Verunreinigung
Die Erde unter der Krone darf nicht durch Treibstoffe, Lösemittel, Säuren, Laugen, Farben, Zement oder andere Bindemittel verschmutzt werden. Das heißt, boden- oder grundwasserschädigende Stoffe dürfen im Wurzelbereich nicht gelagert werden.
Kronenrückschnitt und Fällungen
Wollen Sie die Krone eines Baumes zurückschneiden, dürfen Sie dies nur unter der Fachaufsicht des Grünflächenamtes tun. Das Fällen von Bäumen ist ohne Genehmigung durch die Stadt nicht zulässig.
Hinweis: Bäume außerhalb von öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen und öffentlichem Straßenraum unterliegen der Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt. Zuständig ist hier die Untere Naturschutzbehörde, Telefonnummer 069-212-44344.
Sonderfall: Artenschutz bei Bäumen
Ist es unvermeidbar einen Baum zu fällen oder zurückzuschneiden, muss zuvor stets untersucht werden, ob er als „Fortpflanzungs- und Ruhestätte“ für geschützte Tierarten dient (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz). Weist ein Baum Spalten, Höhlen, Nester auf oder gibt es andere Hinweise auf im Baum lebende Tiere, die durch die Maßnahme betroffen sein können, entscheidet die Untere Naturschutzbehörde über das weitere Vorgehen. Dies gilt auch, wenn der Baum aus sicherheitstechnischen Gründen gefällt werden muss.
Nehmen Sie in solchen Fällen direkten Kontakt mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde auf und unterrichten Sie zeitgleich das Grünflächenamt.
Optimal: der feststehende Sicherheitszaun
Rundum-Schutz für Wurzeln, Stamm und Krone
Um zu verhindern, dass Fahrzeuge, Baumaschinen oder Kranausleger den Stamm verletzen, die Rinde aufreißen oder Äste abbrechen, ist die beste Lösung für jeden Baum ein Rundum-Sicherheitszaun.
Der Sicherheitszaun muss mindestens 1,80 Meter hoch, unverrückbar und fest eingegraben sein. Er muss den gesamten Wurzelbereich, d. h. den Bodenbereich unter der Krone, umschließen – zuzüglich 1,50 Meter nach allen Seiten.
Zum Schutz der Krone dürfen auch Kabel, Beleuchtungen oder Banner nicht in Bäumen aufgehängt werden.
Ist es für den Schutzzaun auf der Baustelle zu eng, muss das Grünflächenamt umgehend informiert werden, um andere Schutzmaßnahmen festlegen zu können.
Merkblatt zum Baumschutz im öffentlichen Raum
Die Informationen dieser Seite finden Sie auch anschaulich erläutert und illustriert im gemeinsamen Faltblatt des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung: `Frankfurt. Baumstark. Merkblatt für den Baumschutz auf Baustellen im öffentlichen Raum und an Straßen´.
Das Merkblatt können Sie sich über den untenstehenden Link herunterladen oder kostenlos bestellen unter der Telefonnummer 069-212-30208 oder per mail unter gruenflaechenamt@stadt-frankfurt.deInternal Link Auch das ASE steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung unter 069-212-33641 oder per mail unter amt_fuer_strassenbau_und_erschliessung@stadt-frankfurt-deInternal Link
Baumschutz_Faltblatt_Barrierefrei (pdf , 1895KB)Download Link
Baumschutzsatzung (Satzung zum Schutz der Grünbestände im baulichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main)