Die Stabsstelle Mieterschutz führt
die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung von betroffenen Mieter:innen im Rahmen
von Genehmigungsverfahren nach § 173 Abs. 3 BauGB (Milieuschutz) durch.
Der Erhalt preiswerten Wohnraums
ist eine wichtige Säule der Frankfurter Wohnungspolitik. Zur Sicherung von
Gebieten mit preiswertem Wohnungsbestand und zum Erhalt der dortigen
Bevölkerungsstruktur hat die Stadt Frankfurt Milieuschutz-Satzungen erlassen. In Gebieten von
Milieuschutz-Satzungen darf vorhandener Wohnraum nicht so aufgewertet werden,
dass er für die dort lebende Bevölkerung nicht mehr geeignet bzw. bezahlbar
ist.
Bauliche Änderungen (Modernisierungen),
Nutzungsänderungen und Abriss müssen vorab von der Bauaufsicht Frankfurt
genehmigt werden. Der durchschnittliche, zeitgemäße Ausstattungsstandard für
Wohnungen ist stets genehmigungsfähig, alles was darüber hinausgeht
(Luxus-Modernisierung) nicht. Die Genehmigungskriterien sind genau festgelegt
und können hierExternal Link (Merkblatt „Milieuschutz: Bauvorhaben in Milieuschutzgebieten“)
abgerufen werden. Milieuschutzsatzungen tragen so dazu bei, dass Wohnraum durch
Modernisierungen nicht unverhältnismäßig teurer wird.