Leistungsbeschreibung
Für die Bauberatung und die Zustimmung der Gemeinde zu Bauvorhaben in Frankfurt am Main sind sowohl die Bauaufsicht Frankfurt als auch das Stadtplanungsamt zuständig. Grundsätzlich gilt eine gebündelte Zuständigkeit der Bauaufsicht für die städtebauliche Beratung, die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung und die Genehmigung von Bauvorhaben.
Eine Beratung und Beurteilung durch das Stadtplanungsamt erfolgt in den so genannten Vorbehaltsgebieten des Stadtplanungsamtes. Dies sind Bereiche mit aktuellen städtebaulichen Planungsaufgaben, wie die Aufstellung von Bebauungsplänen oder Erhaltungssatzungen, die Durchführung von städtebaulichen Entwicklungs- oder Stadterneuerungsverfahren oder die Erarbeitung von Rahmenplanungen.
Für die Bauberatung in beiden Ämtern gilt: Um für Ihr Bauvorhaben möglichst schnell und reibungslos eine Entscheidung zu erhalten, sollten Sie sich bereits im Vorfeld der Bauantragstellung nach allen erforderlichen Formalitäten erkundigen und die Chancen für die Genehmigung Ihres Vorhabens einschätzen lassen. Hierbei unterstützen das Stadtplanungsamt bzw. die Bauaufsicht Sie gerne.
Die allgemeine Bauberatung für Vorhaben außerhalb von Vorbehaltsgebieten erhalten Sie bei der „Beratung und Antragsannahme“ der Bauaufsicht. Zur Beurteilung der konkreten Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens werden Sie von der „Beratung und Antragsannahme“ gegebenenfalls an das für Sie zuständige Team der Bauaufsicht verwiesen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner erhalten Sie bei der Bauberatung der Bauaufsicht. External Link
Die Vorbehaltsgebiete des Stadtplanungsamtes und die zuständigen Ansprechpersonen können Sie dem Auskunftssystem planAS entnehmen.
Neben der eigentlichen Baugenehmigung können für ein Bauvorhaben weitere selbständige Genehmigungen oder Erlaubnisse anderer Rechtsbereiche erforderlich sein. Dies sind z.B. Wasserrecht, Gewerberecht, Denkmal- oder Naturschutzrecht. Diese Genehmigungen/Erlaubnisse muss sich der Bauherr gegebenenfalls selbstverantwortlich bei den jeweils zuständigen Dienststellen beschaffen.
zur Bauberatung der Bauaufsicht