Leistungsbeschreibung
Im Versicherungsamt erhalten Sie kompetente Auskünfte in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung (Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung). Bei Fragen und Klärungsbedarfen über Ihre Rechte (Leistungsansprüche) oder auch Ihre Pflichten (persönliche Mitwirkung sowie Beitragszahlungen) bekommen Sie umfassende Informationen.
Darüber hinaus unterstützen Sie die Mitarbeitenden des Versicherungsamtes bei der gemeinsamen Aufnahme von Anträgen (insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung) und der Beschaffung von hierfür erforderlichen Nachweisen. Eine zügige Bearbeitung durch Ihren zuständigen Sozialversicherungsträger wird durch unmittelbare und datengeschützte Weiterleitung des kompletten Antrags ermöglicht.
Um Ihr Anliegen individuell und eingehend bearbeiten zu können, ist ein persönliches Gespräch empfehlenswert. Gerne vereinbaren wir einen kostenfreien Termin mit Ihnen. (Tel.: +49 69 212 44077 oder 212 34925)
Über die nachfolgend verlinkten Seiten der fachlich zuständigen Bundesministerien stehen Ihnen weitere Informationen zur Verfügung:
Gesetze zur Sozialversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Pflegeversicherung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundsätzlich können alle persönlichen Sozialversicherungsunterlagen oder –nachweise wichtig sein.
Jedes individuelle Anliegen weist dabei immer unterschiedliche Besonderheiten auf. Deshalb lässt es sich nicht generalisieren, welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind. Zudem sind je nach Leistungsart auch voneinander abweichende Unterlagen und Dokumente zu prüfen.
Anhand folgender Liste möchten wir Ihnen jedoch einen Anhaltspunkt geben, welche Unterlagen erforderlich sind oder bedeutsam sein können:
- Gültiger Personalausweis od. Reisepass
- Krankenversichertenkarte
- bedarfsweise Vollmacht mit Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Geburtsurkunden der Kinder
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde
- Scheidungsurteil
- Schwerbehindertenbescheid oder –ausweis
- Vertriebenenausweis
- Versicherungsverlauf bzw. Rentenauskunft
- Rentenbescheide
- aktuelle Rentenanpassungsmitteilungen
- Ablehnungsbescheid
- Ausbildungsnachweis
- Nachweise über Arbeitslosigkeit
- Nachweise über Krankheitszeiten und Krankengeldbezug
- Nachweise über Krankenhausaufenthalte
- Nachweise über Kuraufenthalte
- Name und Anschrift der behandelnden Ärzte
- Steuer-Identifikationsnummer
- IBAN (Internationale Bank-Kontonummer)
- BIC (Standardisierter Code der Bank)
- Ausländische Versicherungsunterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Die Dienstleistungen des Versicherungsamtes sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) kostenfrei.
Bearbeitungsdauer
Gegenwärtig ist für einen Gesprächstermin eine Vorlaufzeit von bis zu 5 Wochen einzuplanen. Die anschließende Bearbeitungsdauer beim jeweiligen Sozialversicherungsträger ist sehr unterschiedlich und vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Fachlich freigegeben durch
Versicherungsamt der Stadt Frankfurt am Main