In der Kaufpreissammlung werden alle Immobilientransaktionen erfasst. Bei berechtigtem Interesse können Sie einen Auszug erhalten.
In der Kaufpreissammlung werden alle Immobilientransaktionen erfasst. Bei berechtigtem Interesse können Sie einen Auszug erhalten.
Bei berechtigtem Interesse können Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beantragt werden. Diese Auskünfte erfolgen grundsätzlich anonymisiert. Personen und Stellen laut § 13 Absatz 2 der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch (z. B. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Zertifizierte nach DIN EN ISO/IEC 17024 können Auszüge auch ohne Anonymisierung erhalten.
Wir benötigen einen schriftlichen Antrag. Personen, die berechtigt sind, einen Auszug ohne Anonymisierung zu beantragen, fügen bitte die Zertifizierung bei.
Je Bewertungsfall fällt, einschließlich bis zu 10 mitgeteilter Vergleichsfälle, ab 01.02.2020 eine Gebühr in Höhe von 120,- € an. Jeder weitere mitgeteilte Vergleichsfall kostet 5,- €.
Für beantragte statistische Erhebungen wird nach Stundensatz abgerechnet (71,- Euro ab 01.02.2020), der Aufwand beträgt mindestens 2 Stunden, d.h.
142,- € Mindestgebühr).
Bei Abfragen und Beurteilungen für Bedarfsbewertung bezüglich der Erbschafts- und Schenkungssteuerveranlagung werden die verwendeten Selektionskriterien werden bei den Auszügen aus der Kaufpreissammlung auf Sinnhaftigkeit überprüft. Der ausgegebene Mittelwert bzw. Median aus den Verkaufsfällen wird dahingehend beurteilt, ob er geeignet für die Bedarfsbewertung ist. Es wird nach Stundensatz (86,- Euro an 01.02.2020) abgerechnet. Mindestens werden aber 172,- Euro erhoben.
Ausführliche Informationen finden Sie unter www.gutachterausschuss.frankfurt.deExternal Link.