Freistellungsantrag für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit ("Sonderurlaub").
Für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit gewährt das Land Hessen allen privat Beschäftigten, die über 16 Jahre alt sind, einen Rechtsanspruch auf bis zu 12 Tage bezahlte Freistellung im Kalenderjahr.
Die Unterlagen gehen im für die Bearbeitung zuständigen Team für Politische und Kulturelle Bildung / Kommunales Jugendbildungswerk
ein. Dort werden sie auf sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
Nach der Prüfung erhält der Arbeitgeber per Post eine Befürwortung der Freistellung (zur Weiterleitung zwecks Lohnkostenerstattung an das hessische Sozialministerium) oder der Antragssteller eine Ablehnung (ggf. wegen zu später Beantragung), evtl. kann durch Nachreichung noch fehlender Unterlagen danach noch eine Befürwortung erfolgen.
Die antragstellende Person muss mindestens 16 Jahre alt sowie ehrenamtlich und führend in der Jugendarbeit tätig sein.
Eine bezahlte Freistellung kann in Anspruch genommen werden für Tätigkeiten als Leiter:in, als pädagogische:r Betreuer:in oder als Helfer:in bei Veranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden.
Auch für Veranstaltungen, die zur Qualifikation für dieses Engagement dienen wie z. B. die Teilnahme an Tagungen oder Lehrgängen, besteht ein Anspruch auf Freistellung.
Vollständig ausgefüllter Antrag auf Freistellung sowie Programm der Veranstaltung
Keine Gebühren.
Der Antrag muss mind. 14 Tage vor Beginn der Freistellung bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
14 Tage
siehe Anhang
Durch den Antrag auf Freistellung für ehrenamtliche Arbeit bekommen Sie bis zu 12 Tage Sonderurlaub von Ihrem Arbeitgeber gewährt.
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