Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern schädigt in erheblichem Maße die Sozialkassen und den Fiskus, insbesondere durch Steuerhinterziehung und Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen. Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz regelt hierzu die entsprechenden Vorgaben und Verfahren.
Für die Verfolgung und Ahndung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit - auch im Verdachtsfall - ist die nächstliegende Zollverwaltung zuständig.
Ansprechpartner für Frankfurt ist das Hauptzollamt in der Lyoner Straße in Frankfurt am Main. Hinweise sind möglichst mit Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des Hinweisgebers für ev. Rückfragen zu versehen. Hinweise können selbstverständlich auch anonym abgegeben werden.
Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (ZOLL)