Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Fluglärmschutz

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet daran, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot www.frankfurt.de/fluglaermschutz, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Stadt Frankfurt am Main ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. www.frankfurt.de/fluglaermschutz ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.


Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente (mehrheitlich)
  • Videos
  • Audios/Audio-Streams
  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden noch ausgebaut.

Die nachstehend aufgeführten Funktionen sind nicht barrierefrei:

  • Design (hier: Kontrastverhältnis von einzelnen Grafiken und Farben)
  • CAPTCHAs
  • Keine Korrektur-Empfehlungen bei falschen Eingaben

Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.


Datum der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 19.06.2023 erstellt. Die Erklärung beruht auf einer Bewertung in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung.


Kontakt
Bei Fragen zur Barrierefreiheit von www.frankfurt.de/fluglaermschutz wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle für Fluglärmschutz unter den genannten KontaktadressenInternal Link.


Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserer Website machen möchten, schreiben Sie uns unter den genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie hier die zuständige Stelle: 
Landesbeauftragte für BarrierefreiheitExternal Link
Aufgaben der Durchsetzungsstelle:
Durchsetzung- und Überwachungsstelle für barrierefreie ITExternal Link