Wie und wo melde ich mein Kind für die Schule an?
Einfach gesagt:
- Sie erhalten etwa 18 Monate vor Beginn der Schule einen Brief. In dem Brief steht: Auf welche Grundschule wird Ihr Kind kommen? Und wann müssen Sie Ihr Kind anmelden?
- Es wird geschaut: Ist Ihr Kind bereit für die Schule? Spricht es ausreichend Deutsch? Kann es im Unterricht mitkommen?
- Vielleicht braucht Ihr Kind mehr Zeit. Dann kann Ihr Kind ein Jahr später in die Schule kommen. Sie müssen dafür der Schule einen Brief schreiben. Schreiben Sie, dass Sie die „Rückstellung“ von Ihrem Kind beantragen.
- Spricht Ihr Kind nur wenig Deutsch? Dann kann Ihr Kind vor dem Beginn der Schule einen „Vorlaufkurs“ machen. Dort lernt es Deutsch.
- Braucht Ihr Kind sonderpädagogische FörderungInternal Link? Das können Sie bei der Anmeldung mit der Schule besprechen.
- Welche Kinder nimmt eine Schule auf? Das entscheidet jede Schule im Mai des Jahres der Einschulung.
Für die Schulanmeldung müssen Sie im ersten Schritt nichts tun. Denn Sie erhalten von der Grundschule, die am nächsten zu Ihrem Wohnort liegt, einen Brief mit einem Termin für die Anmeldung. Termine werden vor den Osterferien im März/April des Vorjahres – also knapp 18 Monate vor Schulbeginn – vergeben. Also nicht wundern, bis zur Einschulung dauert es dann noch eine Weile.
Beim Termin für die Anmeldung Ihres Kind in der Grundschule erhalten Sie ein Formular. Manche Schulen schicken es auch im Vorfeld per Post. Im zweiten Schritt folgt ein Gespräch mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Das findet, je nach Schule, direkt bei der Anmeldung oder bei einem gesonderten Termin statt.
Im Rahmen von
Gesprächen und Spielen wird auf den Entwicklungsstand Ihres Kindes geschaut:
Ist Ihr Kind bereit für die Schule? Wird es voraussichtlich dem Unterricht in der ersten Klasse folgen können?
Vielleicht zeigt sich bei dem Gespräch, dass Ihr Kind noch etwas Zeit benötigt, um für die Schule bereit zu sein – sei es aufgrund des Entwicklungsstandes oder der deutschen Sprachkenntnisse. Für diesen Fall sagt das Schulgesetz: Die Schulleitung kann Ihr Kind zurückstellen.
Das bedeutet: Ihr Kind wird erst ein Jahr später eingeschult. Gemeinsam mit der Schule können Sie aber auch überlegen, wie die Zeit bis zum Schuleintritt zur Förderung Ihres Kindes genutzt werden kann. Es gibt beispielsweise an einigen Schulen eine Vorklasse. Mehr zu den Fördermöglichkeiten zur Vorbereitung auf die Grundschule lesen Sie hierInternal Link.
Welche der angemeldeten Kinder letztendlich aufgenommen
werden, entscheidet die Schulleitung im Mai des Einschulungsjahres.
Hat Ihr Kind Anspruch
auf sonderpädagogische Förderung?
Gemeinsam mit der Schulleitung können Sie
den Bedarf auf sonderpädagogische Förderung bei der Schulanmeldung Internal Linkbesprechen.
Grundsätzlich gilt: Alle Schulen in Frankfurt nehmen Kinder mit Beeinträchtigung
auf. Sie bekommen in der Schule individuelle Unterstützung. Mehr dazu lesen Sie hierInternal Link.
In welche Grundschule
kommt mein Kind?
In Hessen ist jedes Wohngebiet einem sogenannten Schulbezirk
zugeordnet. Dies bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler die Grundschule
besuchen müssen, in deren Schulbezirk sie wohnen.
Möchten Sie wissen, welche Grundschule das ist? Dann schauen
Sie auf der folgenden Karte nach: Zuständige GrundschuleInternal Link
Im Suchfeld können Sie die Adresse Ihrer Wohnung eingeben. Sie finden dann die zuständige Grundschule und ihren Schulbezirk.
Auf der Seite des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt finden Sie weitere Informationen zu den Schulbezirken: https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/schulbezirkeExternal Link
In Ausnamefällen können Sie sich für eine andere Grundschule entscheiden.
Sie möchten Ihr Kind an
einer anderen öffentlichen Grundschule als die zuständige anmelden?
Der Wechsel an eine andere als der örtlich zuständigen
Grundschule wird nur in bestimmten Fällen gestattet. Es müssen gewichtige
Gründe für den Besuch einer anderen Grundschule vorliegen. Eine Übersicht über
die gestattungsfähigen Gründe sowie die erforderlichen Unterlagen zur
Beantragung finden Sie hier: https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/schulbezirke/antrag-auf-gestattung-grundschuleExternal Link
Wenn Sie einen Schulwechsel wünschen, müssen Sie sich
dennoch an die örtlich zuständige Grundschule wenden. Dort reichen Sie den
Antrag auf Gestattung bis spätestens 30.
April des Einschulungsjahres ein. Sie können sich das Formular herunterladen oder
bei der zuständigen Grundschule anfragen. Über die Genehmigung des
Schulwechsels entscheidet das Staatliche Schulamt.
Sie möchten Ihr Kind
an einer Privatschule (Grundschule in privater Trägerschaft) anmelden?
Das ist möglich, wenn die Schule staatlich anerkannt ist. Sie können Ihr Kind direkt bei der Privatschule anmelden. Anschließend müssen Sie der eigentlich zuständigen Grundschule, eine Bestätigung von Ihrer Anmeldung bei der Privatschule vorlegen. Eine Genehmigung vom Staatlichen Schulamt ist nicht nötig. Im Schulwegweiser auf frankfurt.de können Sie nach privaten Schulen suchen. Hier geht’s lang zur SchulsucheInternal Link. Im Gegensatz zu den öffentlichen Schulen, müssen Sie für den Unterricht an einer privaten Grundschule bezahlen.
Schulanmeldung erledigt – was kommt nun?
Schulärztliche Untersuchung / Einschulungsuntersuchung: Haben Sie Ihr Kind an der zuständigen Grundschule angemeldet, erhalten Sie durch das Gesundheitsamt einen Termin für die Einschulungsuntersuchung. Untersucht wird:
- das Seh- und Hörvermögen
- der Blutdruck und der Puls
- die Größe und das Gewicht
- die körperliche Entwicklung und der Gesundheitszustand
- der allgemeine Entwicklungszustand (Entwicklungsscreening)
Die Einladung erhalten Sie vom Gesundheitsamt etwa drei bis
vier Wochen vor dem Termin. Alle weiteren Informationen finden Sie hier: EinschulungsuntersuchungInternal Link
Individuelle Termine
je nach Schule, wie z.B. Mitmach- und Kennenlerntage sowie Elternabende.
Darüber werden Sie jeweils von Ihrer Grundschule informiert.
Wichtig: Bitte
informieren Sie sich rechtzeitig bei der Schulanmeldung, welche
Ganztagsangebote es in der Schule Ihres Kindes gibt. Mehr zum Thema Betreuung
lesen Sie hier: BetreuungInternal Link.
Sie benötigen weitere
Informationen?
Wenden Sie sich bitte an die zuständige Grundschule. Darüber
hinaus finden Sie auf den Seiten des Staatlichen Schulamtes weiterführende
Informationen und Ansprechpartner*innen rund um die Einschulung und die Grundschule: