Kinderschutz: Was ist wichtig?
Einfach gesagt:
- Alle Kinder haben die gleichen Rechte! Die Kinderrechte gelten in Deutschland seit 1992.
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind über das Thema Kinderschutz und KinderrechteInternal Link.
- Denn: Kinder zu schützen, bedeutet auch ihre Rechte zu schützen.
- Schulen haben eine große Verantwortung. Sie bieten einen geschützten Raum für alle Kinder und Jugendliche.
- Schulen müssen ein Schutzkonzept erstellen.
- Alle Fachkräfte in der Schule haben die Aufgabe, die Kinder zu schützen. Kinder und Eltern können sich wenden, an wen sie möchten. Häufig ist die erste Ansprechperson die Klassenlehrkraft. Einige Fachkräfte in der Schule kennen sich im Bereich Kinderschutz besonders gut aus. Bei Bedarf fragen Sie in der Schule Ihres Kindes gerne nach.
- Schulen arbeiten Hand in Hand mit den Eltern. Beide sind für den Schutz von Kindern verantwortlich.
- Eltern und Kinder sollen bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen, beteiligt werden.
- Eltern können auch den schulischen Alltag mitgestalten. Zum Beispiel in Form von Festen, Elternversammlungen oder im Elternbeirat.
- Wenn Lehr- oder Fachkräfte wahrnehmen, dass es einem Kind nicht gut geht, sind sie verpflichtet zu handeln. Sie gehen dann nach einem konkreten Ablaufschema vor.
- Kommt es zu einer Kindeswohlgefährdung, so muss diese dem Jugendamt gemeldet werden.
- Zur Kindeswohlgefährdung zählen körperliche und seelische Vernachlässigung sowie Misshandlung, häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt und Missbrauch.
Schulen sind die einzigen pädagogischen Institutionen, die alle Kinder und Jugendliche besuchen müssen. Darin liegt eine große Chance für den Kinder- und Jugendschutz. Denn Schule ist nicht nur ein Ort des Lernens und der VielfaltInternal Link. Schule hat auch hier einen wichtigen Auftrag: Sie muss Kindern und Jugendlichen einen sicheren Raum bieten, indem sie sich vertrauensvoll an Lehr- und Fachkräfte wenden können. Auch in diesem Schutzraum werden sie gehört und begleitet.
Kinder zu schützen bedeutet demnach, ihnen ihre Rechte zu ermöglichen und sich gleichzeitig für deren Einhaltung einzusetzen.
Schulen sind verpflichtet, Eltern und Kinder an allen schulischen Themen zu beteiligen. Sie verstehen sich als Partner der Eltern, die durch ihre Beteiligung und Perspektiven den Schullalltag mitgestalten können. Denn die Verantwortung für den Schutz von Kindern liegt in beiden Händen und kann nur gemeinsam gelingen.
Was Sie und Ihr Kind zum Thema Kinderrechte und Kinderschutz wissen sollten?
- Aufklärung Kinderrechte: Nur, wenn Kinder ihre Rechte kennen, können sie diese auch einfordern. Möchten Sie mit Ihrem Kind mehr darüber reden, finden Sie beispielsweise beim Frankfurter Kinderbüro eine Broschüre für Grundschulkinder: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/frankfurter-kinderbuero/kinderrechteInternal Link
Schon gewusst? 1989 wurden die Kinderrechte von den Vereinten Nationen festgeschrieben. Diese gelten in Deutschland seit 1992 sowie in fast allen anderen Staaten der Welt. Deutschland – und somit jede Schule in Frankfurt am Main – ist damit verpflichtet, Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr zu schützen, zu versorgen und zu beteiligen. - Beteiligung: Sie und Ihr Kind haben das Recht, sich in der Schule auf verschiedenen Wegen zu beteiligen. Partizipation sollte Bestandteil der Schulkultur sein. Mitgestalten können Sie zum Beispiel bei Schulfesten und -feiern, im Kinderparlament und Schülerrat sowie im Elterncafé, Elternbeirat und an Elternabenden. Fragen Sie in der Schule Ihres Kindes nach, welche Möglichkeiten der Beteiligung Sie haben.
- Sie haben Anregungen, Wünsche oder Ideen? Informieren Sie sich in der Grundschule Ihres Kindes nach den Möglichkeiten, Ihre Meinung einzubringen. Oft haben Schulen dafür einen Briefkasten oder bieten Gespräche mit zuständigen Personen an.
- Kinderschutz-Team in der Schule: Alle Fachkräfte an Frankfurter Schulen sollen nach dem „Frankfurter Modell zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Schule“ arbeiten. Dazu gehören Handreichungen und Leitfäden, wie Lehr- und Fachkräfte mit Hinweisen auf Gefahren für das Wohl von Kindern umgehen sollen. An zentraler Stelle in der Schule hängt das Kinderschutz-Plakat (siehe Bild). Auf dem Plakat stehen die Namen der speziell geschulten Lehr- und Fachkräfte (Kinderschutz-Team), an die sich alle Kinder und Eltern vertrauensvoll wenden können. Ist Ihnen oder Ihrem Kind das Plakat und die Person nicht bekannt, fragen Sie in Ihrer zuständigen Grundschule nach.
Alle Fachkräfte in der Schule haben die Aufgabe, die Kinder zu schützen. Kinder und Eltern können sich wenden, an wen sie möchten. Häufig ist die erste Ansprechperson die Klassenlehrkraft. Einige Fachkräfte in der Schule kennen sich im Bereich Kinderschutz besonders gut aus. Bei Bedarf fragen Sie in der Schule Ihres Kindes gerne nach.
Welche Verantwortung tragen Schulen im Kinderschutz?
Die Schule ist ein Ort, an dem alle Kinder Schutz und bei Bedarf Hilfe finden können. Pädagogische Lehr- und Fachkräfte an Schulen werden dafür geschult. So lernen sie zu erkennen, wann das Wohl eines Kindes in Gefahr ist: Was sind Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung? Wann ist es akut? Wie kann gemeinsam mit den Eltern die Gefährdung abgewendet werden? Das sind keine leichten Fragen, sie gehören aber zum Schulalltag dazu.
Für Schulen gilt die Devise: Hinschauen. Zuhören. Handeln.
Schulleitungen, Lehrkräfte und weitere Fachkräfte in der Schule (z.B. im Ganztag/in der Erweiterten Schulischen Betreuung und von der Jugendhilfe) haben einen gemeinsamen Schutzauftrag und arbeiten mit dem Jugendamt zusammen. Das Ziel ist dabei immer, mit den Erziehungsberechtigten die eingeschätzte Gefährdung abzuwenden. Viele Schulen haben daher mindestens eine Ansprechperson, die sowohl Kindern als auch Eltern vertrauensvoll zur Seite steht.
Die Ursachen für eine Kindeswohlgefährdung können vielfältig sein. Unter den Begriff „Kindeswohlgefährdung“ fallen Formen der körperlichen und psychischen Misshandlung, des sexuellen Missbrauchs, der häuslichen Gewalt sowie der Vernachlässigung.
Wenn jemand Kinder beleidigt, demütigt, körperliche Grenzen überschreitet usw., sind das Grenzverletzungen. Dem Verdacht auf Grenzverletzungen, Übergriffe oder strafbare Handlungen durch Mitarbeitende in der Schule ist konsequent zu begegnen. Alle Mitarbeitenden in der Schule müssen regelmäßig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Schulen müssen Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch entwickeln.
10 Schritte – So gehen Lehr- und Fachkräfte beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vor
Es gibt einen 10-Schritte-Plan: Dieser reicht von der ersten Wahrnehmung, über die Gefährdungseinschätzung bis hin zur Abstimmung mit den Eltern und der Empfehlung von entsprechenden unterstützenden Maßnahmen. Die frühzeitige Einbeziehung der betroffenen Eltern und Kinder ist verpflichtend, wenn das Kindeswohl dadurch nicht gefährdet wird.
Den 10-Schritte-Plan können Sie sich 10-Schritte-Plan (pdf , 63KB)Download Linkherunterladen.
Entwickelt wurde das Verfahren von der ämterübergreifenden Kooperation KinderschutzInternal LinkInternal LinkInternal Link im Rahmen des „Frankfurter Modells zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Schule“.
Wer und was steckt hinter der Kooperation Kinderschutz?
Initiiert wurde die Kooperation Kinderschutz vom Stadtschulamt Frankfurt und mündete in der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Ämtern.
Das Stadtschulamt, als
Schulträger und Träger der öffentlichen Jugendhilfe, das Staatliche Schulamt, als Schulaufsichtsbehörde und zuständig für
die Lehrkräfte in den Schulen, das Jugend-
und Sozialamt, das Frankfurter
Kinderbüro, das Gesundheitsamt und die Kommunale Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe bilden seitdem eine Verantwortungsgemeinschaft und nehmen den
Kinderschutz in der Schule als gemeinsame Aufgabe wahr.
In der Kooperationsvereinbarung
zur Gewährleistung des Kinderschutzes in Schulen der Stadt Frankfurt am Main (2011)
wurden die Ziele festgehalten:
„Ziel der
Vereinbarung ist es, auf der Ebene der Ämter einen abgestimmten Rahmen zu
schaffen, der eine frühzeitige Erkennung und Beratung bei Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung im Handlungskontext der Schule unterstützt sowie die
qualifizierte Intervention sichert. Es gilt, die Ressourcen und Kompetenzen des
Kooperationsnetzwerkes im Sinne eines effektiven Kinderschutzes am Ort Schule
zu verknüpfen, die Verfahren abzustimmen, Handlungssicherheit für die
schulischen Fachkräfte herzustellen und die Förderung der Kinder und
Jugendlichen sicher zu stellen. Dabei bildet das Wohl der Kinder und
Jugendlichen den grundlegenden Ausgangs- und Orientierungspunkt aller
Verfahrensschritte.“
Möchten Sie tiefer in das Thema Kinderschutz einsteigen?
Hier finden Sie alle wichtigen Konzepte zum Thema Kinderschutz in der Schule: https://frankfurt.de/themen/arbeit-bildung-und-wissenschaft/bildung/schulen-in-frankfurt-am-main/kinderschutz-in-frankfurter-schulenInternal Link
Weiterführend können Sie im „Planungsrahmen für Grundschulen“ des Stadtschulamts Frankfurt die Grundprinzipien, Pädagogischen Leitplanken und Ziele im Schulbau nachlesen: https://frankfurt-macht-schule.de/planungsrahmen-grundschulen-frankfurt-am-mainExternal Link
Auf Landesebene wurden zum Thema Sexuelle Gewalt weitere schulische Präventionsmaßnahmen sowie -projekte entwickelt. Details dazu finden Sie in der „Handreichung zum Umgang mit sexuellen Übergriffen im schulischen Kontext“ des Hessischen Kultusministeriums: https://kultus.hessen.de/infomaterial/Handreichung-zum-Umgang-mit-sexuellen-Uebergriffen-im-schulischen-KontextExternal Link