Finanzielle Unterstützung

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Finanzielle Unterstützung

Visuelle Darstellung einer Teilstrecke als blaue gepunktete Linie mit einem großen blauen Punkt als Zwischenstation. Diese Station ist benannt mit finanzielle Unterstützung.
© Stadt Frankfurt am Main, Stadtschulamt

Einfach gesagt:

  • Bekommen Sie Leistungen wie Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld?
  • Dann können Sie für die Bildung Ihres Kindes Extrageld bekommen. Das Extrageld heißt „Bildungs‑ und Teilhabe‑Paket“ (BuT).
  • Sie können zum Beispiel Geld bekommen für: Mittagessen, Schultasche, Bücher oder Hefte, Ausflüge oder auch Angebote am Nachmittag und in den Ferien.
  • Haben Sie Fragen zum BuT? Es gibt eine Beratung für Frankfurt: 069 / 212-33 133 oder bildung‑teilhabe@stadt‑frankfurt.deInternal Link

 

Öffentliche Schulen sind in Deutschland kostenlos. Dennoch entstehen Kosten, um Ihr Kind zu verpflegen, von A nach B zu bringen, einzukleiden und auszustatten.

 

Erhalten Sie bereits Sozialleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)? Dann haben Sie die Möglichkeit weitere finanzielle Unterstützung für die Bildung Ihres Kindes zu erhalten.

 

Diese Unterstützung heißt Bildungs‑ und Teilhabe‑Paket, kurz BuT. Sie ist für Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre gedacht.

 

Wofür gibt es Unterstützung?

 

  • SchulverpflegungInternal Link
  • Ausstattung wie zum Beispiel Schultasche, Bücher und Hefte
  • Ausflüge mit der Schule
  • Nachhilfe bei Lernschwierigkeiten
  • Sport im Verein
  • Musikunterricht
  • Andere Kurse, zum Beispiel Theater‑Spielen oder Malen
  • Freizeitangebote in den Ferien
  • Dinge, die das Kind für Sport oder Kurse braucht, zum Beispiel Fußballschuhe oder ein Musikinstrument

Informationen zur Höhe der Leistungen finden Sie hier: Bildung & Teilhabe | Familienportal des BundesExternal Link

Benötigen Sie Unterstützung? Haben Sie Fragen zum Antrag?

Die BuT-Hotline für Frankfurt kann Ihnen Auskunft zu den nächsten Schritten geben:
069 / 212-33 133 oder bildung‑teilhabe@stadt‑frankfurt.deInternal Link

 

Wichtig: Wo Sie den Antrag stellen, hängt davon ab, welche Leistungen Sie bekommen:

Schon gewusst?

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf die Erstattung der Fahrkosten der öffentlichen Verkehrsmittel. Für Schüler*innen der Grundschule (Klasse 1 bis 4 und Vorklasse) gilt dies, wenn der kürzeste Fußweg von der Wohnung zur zuständigen Grundschule mehr als 2 Kilometer beträgt (einfache Entfernung). Alle weiteren Informationen zur Fahrtkostenerstattung erhalten Sie hier: Schülerbeförderung und Fahrtkostenerstattung | Stadt Frankfurt am MainInternal Link
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