Ab wann

Ab wann

Planen

Ab wann ist mein Kind bereit für die Schule?

Visuelle Darstellung einer Teilstrecke als blaue gepunktete Linie mit einem großen blauen Punkt als Zwischenstation. Diese Station ist benannt mit der Frage ab wann?
© Stadt Frankfurt am Main, Stadtschulamt

Einfach gesagt:

  • Wird Ihr Kind bis zum 1. Juli 6 Jahre alt, muss es im gleichen Jahr in die Schule kommen. Es gilt in Deutschland die Schulpflicht.
  • Wird Ihr Kind nach dem 1. Juli 6 Jahre alt, ist ihr Kind ein „Kann-Kind“. Das heißt: Es kann im gleichen Jahr eingeschult werden. Dafür müssen Sie aber der Grundschule schreiben.
  • Die Schulleitung entscheidet, ob Ihr Kind bereit ist für die Schule. Die Schulleitung schaut dabei: Was sagt der schulärztliche DienstInternal Link? Was sagt der Kindergarten? Wie erlebt die Schule das Kind in den Schnuppertagen? Manchmal schaut sich auch der schulpsychologische Dienst das Kind an.
  • Jedes Kind ist anders. Sprechen Sie mit der Schule, welche Förderung für Ihr Kind die beste ist.
  • Die Grundschulen bieten verschiedene Wege an, um Ihr Kind auf die Grundschule vorzubereiten. Welche das sind, erklären wir unten im Text unter „Möglichkeiten für die Vorbereitung auf die Grundschule“.

 

Ob Ihr Kind zur Schule geht, steht in Deutschland außer Frage. Das ist gesetzlich festgelegt. Die Schulpflicht umfasst in Deutschland insgesamt neun Jahre. Mit dem Ziel, dass alle Kinder mindestens den Hauptschulabschluss erreichen. Jedes Bundesland bestimmt für sich, ab welchem Alter Kinder zur Schule gehen müssen. In Hessen gilt:

1. Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, müssen im gleichen Jahr in die Grundschule kommen. Die Schulpflicht beginnt am 1. August.

2. Kinder, die am 2. Juli eines Jahres und später sechs Jahre alt werden, sind nicht zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Sie können aber ab demselben Jahr in die Grundschule gehen. Dafür müssen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag an die für Ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule stellen. Mit der Einschulung beginnt dann für die sogenannten „Kann-Kinder“ auch die Schulpflicht.


Spielt nur das Alter eine Rolle? Nein!

Ob Ihr Kind bereit für die Schule ist, entscheidet die Schulleitung der zuständigen Grundschule am Ende des Verfahrens zur Schulaufnahme. Die Schulleitung sieht sich für die Entscheidung die Unterlagen an, die Sie bei der Anmeldung einreichen. Zudem liest sie den schulärztlichen Bericht, der nach der schulärtzlichen UntersuchungInternal Link an die Schule gesendet wird. Auch der Kindergarten gibt Informationen an die Schule. Eine weitere Möglichkeit für die Schule Ihr Kind kennenzulernen sind die Kennenlern- oder Mitmachtage. An diesem Tag gehen Sie mit Ihrem Kind in die Schule und es macht kleine, spielerische Übungen.

 

Hat die Schulleitung alles geprüft, entscheidet sie, ob Ihr Kind schulfähig ist oder eine vorschulische Förderung benötigt. Eine vorschulische Förderung könnte die Teilnahme an einem Vorlaufkurs sein. Der Vorlaufkurs eignet sich für Kinder, die wenig oder gar kein Deutsch sprechen. So werden sie an die deutsche Sprache herangeführt, so dass sie den Inhalten des ersten Schuljahres gut folgen können. Diese Fördermaßnahme beginnt ein Jahr vor der Einschulung.

 

Ob ein Kann-Kind bereit für die Schule ist, entscheidet die Schulleitung ebenso auf Basis eines schulärztlichen GutachtensInternal Link sowie in Absprache mit dem pädagogischen Fachpersonal Ihrer Kindertagesstätte.

 

In besonderen Fällen, zum Beispiel, wenn Ihr Kind erst nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr erreicht, wird der schulpsychologischen Dienst mit an der Entscheidungsfindung beteiligt.
Wie die Anmeldung und das erste Kennenlernen in der Schule ablaufen, erfahren Sie hierInternal Link.

 

Hat Ihr Kind besonderen Förderbedarf auf Grund von geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung?

Mehr dazu hierInternal Link.

Möglichkeiten für die Vorbereitung auf die Grundschule

Jedes Kind hat andere Bedürfnisse und macht unterschiedliche Entwicklungsschritte. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Ihr Kind bestmöglich auf den Schulstart vorzubereiten. Die vorschulische Förderung beginnt im August / September des Vorjahres und wird durch die Schulleitung nach der Schulanmeldung und der schulärztlichen Untersuchung entschieden.


Eingangsstufe

Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres 5 Jahre alt sind, können die Eingangsstufe einer Grundschule besuchen. Ein paar Grundschulen in Frankfurt bieten diese Schulform an.
Die Eingangsstufe geht über 2 Jahre und ersetzt die Inhalte der 1. Klasse der Grundschule. Eine Gruppe von ausgebildeten Fachkräften bereitet Ihr Kind in dieser Zeit auf den Unterricht in der Grundschule vor. Nach der Eingangsstufe besucht Ihr Kind die Klassen 2 bis 4 der Grundschule. Insgesamt dauert die Grundschule für Ihr Kind also 5 Jahre.


Vorlaufkurs

Sollte Ihr Kind nicht gut genug Deutsch sprechen, um dem Unterricht folgen zu können, wird es in einem Vorlaufkurs darauf vorbereitet. Die Vorlaufkurse starten im August/September mit Schuljahresbeginn ein Jahr vor der Einschulung. Sollte zum Schulbeginn die Sprachkompetenz noch nicht ausreichend sein, kann die Schulleitung entscheiden, Ihr Kind ein Jahr zurückzustellen. Das bedeutet: Ihr Kind wird erst ein Jahr später eingeschult. In diesem Fall kann die Schule die Teilnahme an Sprachkursen anordnen oder den Besuch einer Vorklasse vorsehen.


Vorklasse

Ihr Kind ist schulpflichtig, hat aber noch nicht den körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand, um dem Unterricht der ersten Klasse gut folgen zu können? Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Ihr Kind bleibt weiterhin im Kindergarten oder es besucht eine Vorklasse. Damit ist es ein Jahr zurückgestellt und wird demnach ein Jahr später eingeschult.  Die Vorklasse gibt den Kindern die Möglichkeit, in einer kleineren Lerngruppe sich spielerisch auf die Schule vorzubereiten. Die Vorklasse wird von Sozialpädagog*innen geleitet.


Flexibler Schulanfang

Einige Frankfurter Grundschulen bieten einen flexiblen Schulanfang an, um den vielfältigen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Das bedeutet: Die Klassen 1 und 2 werden in der Schule pädagogisch zusammengefasst. Sobald Ihr Kind schulpflichtig ist, wird es in die Grundschule aufgenommen. Eine Rückstellung ist dort in der Regel nicht möglich. Ihr Kind lernt in alters- und entwicklungsgemischten Gruppen. Je nachdem, wie sich Ihr Kind entwickelt, kann es die zusammengefassten Klassen 1 und 2 in einem Schuljahr oder in bis zu drei Schuljahren durchlaufen. Danach wird Ihr Kind die Jahrgangsstufe 3 versetzt.

Sie benötigen weitere Informationen?

Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnbezirk zuständige GrundschuleInternal Link. Darüber hinaus finden Sie auf den Seiten des Staatlichen Schulamtes weiterführende Informationen und Ansprechpartner*innen rund um Einschulung und Grundschule: Unser Kind wird eingeschult | schulämter hessen.deExternal Link und Die Grundschule | kultus.hessen.deExternal Link

inhalte teilen