Integrierte Bildungsplanung

Integrierte Bildungsplanung

Über Bildung integriert

Integrierte Bildungsplanung

Kinder lernen nicht nur in der Schule, sondern auch in der Kita, in der Tagesfamilie, beim Spielen, beim Sport, beim Musizieren. Hierfür benötigen sie Raum, Zeit, engagierte Bezugspersonen und funktionierende Strukturen. Mit Blick auf die Bildungsplanung ist es ein formulierter Anspruch der Stadt Frankfurt, vom Kind aus zu denken, Regionalisierung als Organisationsmodell der Bildungslandschaft zu implementieren und die Zugänglichkeit zur Bildung und Betreuung für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen sicherzustellen. Breit angelegte Dialogprozesse sind seit 2014 fester Bestandteil der Frankfurter Bildungsplanung.

 

Integrierter Schulentwicklungsplan (iSEP) 
Der integrierte Schulentwicklungsplan (iSEP) ist die planerische Grundlage der Stadt Frankfurt für die Sicherstellung und Weiterentwicklung des schulischen Angebots. Die Grundlogik des iSEP beruht auf den drei Säulen Prognose, Monitoring und Steuerung. Im iSEP werden der vorhandene Schulbestand und notwendige Anpassungen für ein bedarfsgerechtes Schulangebot aufgrund des voraussichtlichen öffentlichen Bedürfnisses dargestellt. Der iSEP 2020-2029 wurde am 20. Oktober 2022 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Genehmigung vom Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (vormals Kultusministerium) steht noch aus (Stand 27.06.2024).

Den integrierten Schulentwicklungsplan können Sie in unserer Bibliothek als PDF in einer Lang- und einer Kurzfassung herunterladen.

Das Dokument umfasst die Bildungsplanung für die allgemeinen Schulen und die Förderschulen für zehn Jahre bis 2029. Kern des iSEPs ist ein Katalog von schulorganisatorischen Maßnahmen. Der Plan ist geografisch nach sechs Bildungsregionen strukturiert: Nord, Mitte-Nord, Mitte, Ost, Süd und West. 

Die Ziele des aktuellen iSEPs sind:

  • das Wachstum Frankfurts überlegt gestalten,
  • das Schulangebot bedarfsgerecht fortschreiben,
  • den Weg zur Inklusion konsequent weiterverfolgen,
  • Grundschulen zu Ganztagseinrichtungen entwickeln.

Was wird in einem integrierten Schulentwicklungsplan beschlossen?
Nach § 146 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) werden im iSEP schulorganisatorische Maßnahmen beschlossen. Schulorganisatorische Maßnahmen umfassen die Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen. Darüber hinaus kann der iSEP auch weitergehende und nicht zustimmungspflichtige Maßnahmen enthalten: Die Prüfung und gegebenenfalls die Anpassung von Grundschulbezirken, der Ausbau von Ganztagsbetreuung, Jugendhilfe und Präventionsmaßnahmen oder zusätzliche Förderungen.

Warum ein integrierter Schulentwicklungsplan?
Die Schulträger sind laut § 145 HSchG dazu verpflichtet, einen Schulentwicklungsplan aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Die Stadt Frankfurt verwendet seit 2015 den Terminus „integrierter Schulentwicklungsplan“, da seit diesem Zeitpunkt der Plan sowohl die allgemeinen Schulen als auch die Förderschulen einschließt. Die Prüfung des iSEPs erfolgt durch das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB), das die personelle Ausstattung der Schulen sicherstellen soll. Ohne die Zustimmung des HMKB zum Schulentwicklungsplan und der Maßnahmenplanung darf der Schulträger, also die Stadt Frankfurt, keine schulorganisatorischen Schritte durchführen.

In welchem Zeitraum ist mit einer Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen zu rechnen?
Die erarbeiteten Maßnahmen im iSEP werden Schritt für Schritt – in der Regel – innerhalb von fünf Jahren umgesetzt. Die Realisierungszeiträume für einzelne Maßnahmen sind abhängig von der geplanten schulorganisatorischen Veränderung bzw. Größenordnung (z.B. Schulneubau), den damit verbundenen Planungs- und Umsetzungsabläufen sowie von der Verfügbarkeit der Mittel und der Grundstücke.

 

Bildungsregionen als räumliche Planungseinheiten
Mit dem integrierten Schulentwicklungsplan (iSEP) 2015–2019 wurde die Regionalisierung als ein Leitprinzip der Schul- und Bildungsplanung Frankfurts konzeptioniert. Davon ausgehend startete im Oktober 2017 der stadtweite Regionalisierungsprozess „In Bildungsregionen denken und handeln“, an dem die relevanten Bildungsakteuer:innen mitwirkten und verschiedene Indikatoren sowie regionale Raummodelle erörterten. Dieser Prozess endete im Januar 2019. Als zentrales Ergebnis wurden die sechs Bildungsregionen definiert: Nord, Mitte-Nord, Mitte, Ost, Süd und West. Mit dem iSEP 2020–2029 wurden die bisherigen elf Planungsbezirke durch die definierten Bildungsregionen als räumliche Planungseinheiten abgelöst. Die Bildungsregionen haben das Ziel, alle an Bildung und Schule beteiligten Akteur:innen einzubeziehen, vorhandene Ressourcen optimal zu nutzen und zu vernetzen, konsistente Bildungsverläufe sowie gelingende Übergänge und Anschlüsse zu ermöglichen.

 

Integrierter Bildungsplan 2030 Kindertagesbetreuung und Schule
Mit dem Integrierten Bildungsplan 2030 Kindertagesbetreuung und Schule werden die Gestaltungsfelder der integrierten Schulentwicklungsplanung fortgeschrieben. Ziel ist, das Gesamtsystem von Bildung, Erziehung und Betreuung für die Altersgruppe der 0-21 Jährigen im kommunalen Verantwortungsbereich strategisch weiterzuentwickeln und langfristig zu sichern.

Über Ausgangslage und Herausforderungen der Stadt Frankfurt

In diesem Bereich finden Sie Informationen zur Frankfurter Bildungslandschaft, zum demographischen Wandel, zum Thema Diversität, zur Lenkung der Schülerströme sowie zu den Aufgaben der kommunalen Schulträger und der Staatlichen Schulämter.

Frankfurts Bildungslandschaft besteht aus derzeit 146 allgemeinbildenden Schulen (Stand Februar 2024). Hierzu zählen: 74 Grundschulen, zwei Grund- und Hauptschulen, drei Grund-, Haupt- und Realschulen, drei Haupt- und Realschulen (einschließlich 1 Abendhaupt- und Abendrealschule), acht Realschulen, 19 Gesamtschulen (16 integrierte, 3 kooperative), 25 Gymnasien (einschließlich 4 Gymnasiale Oberstufenschulen, 1 Abendgymnasium) und 12 Förderschulen. Weiterhin sind 16 Berufliche Schulen und 25 Privatschulen in Frankfurt verortet. Darüber hinaus sind zahlreiche Institutionen wie Kindertagesbetreuungseinrichtungen, öffentliche Bibliotheken, Vereine, Kinder- und Jugendhäuser und viele andere mehr ansässig. Für die integrierte Schulentwicklungsplanung ist es wichtig, die konkrete Ausgangslage und Rahmenbedingungen der Stadt Frankfurt zu berücksichtigen. Im Folgenden sind die zentralen Grundpfeiler skizziert.

Demographischer Wandel
Die Stadt Frankfurt wächst mit anhaltender Dynamik. Allein im Jahr 2023 nahm die Anzahl der Einwohner:innen mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main um 2.557 Menschen zu und erreicht zum 31.12.2023 mit über 770.000 Einwohner:innen ein Allzeithoch. Die wachsende Bevölkerung bringt große Herausforderungen für die Frankfurter Schul- und Bildungslandschaft mit, die im integrierten Schulentwicklungsplan bedacht werden müssen.

Thema Diversität
Derzeit ziehen rund 200 Menschen pro Woche nach Frankfurt, davon haben etwa ein Drittel die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Zuzug von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund, deren schulpflichtige Kinder aller Altersstufen unterschiedlichste Lebenswelten mitbringen, stellt eine Herausforderung nicht nur an die Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung dar. In Anbetracht dieser komplexen Lage den integrierten Schulentwicklungsplan so zu entwickeln, dass er den verschiedenen Anforderungen gerecht wird und das Kind weiterhin in den Mittelpunkt stellt, ist eine zentrale Aufgabe der Bildungsplanung.

Inklusive Schule und Ganztagschulentwicklung
Im Jahr 2008 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten: Artikel 24 sieht vor, allen Schüler:innen die grundsätzliche Teilnahme am Unterricht in allgemeinen Schulen zu ermöglichen und Kindern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen die bestmöglichen Hilfen zur erfolgreichen Teilhabe an der Gesellschaft bereitzustellen. Die konsequente Umsetzung erfordert nach wie vor ein Umdenken sowohl innerhalb und bezüglich der bestehenden Strukturen als auch bei den beteiligten Akteurinnen und Akteuren.
Mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung und der schrittweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 sowie der inklusiven Beschulung verändern sich die qualitativen und quantitativen Anforderungen an die Schulgebäude und an die zur Verfügung stehenden Flächen an den Schulstandorten. Dieser Situation muss im Rahmen der schulorganisatorischen Maßnahmen begegnet werden.

Lenkung der Schülerströme
Die Lenkung der Schülerströme sowie die Neuaufnahme hinzukommender Schüler:innen stellt eine weitere Herausforderung an alle Beteiligten im Schul- und Bildungssystem dar.
Hier gilt es zwischen den Staatlichen Schulämtern einerseits und den kommunalen Schulträgern andererseits zu unterscheiden. Das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main ist als eigenständige untere Schulaufsichtsbehörde unmittelbar an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen angebunden und zuständig für die sogenannten „inneren“ Schulangelegenheiten. Dazu zählt die Dienst- und Fachaufsicht über die Schulleitungen und die Lehrpersonen, die Personalversorgung sowie die Unterstützung, Beratung und Begleitung der Schulen. Das Stadtschulamt Frankfurt als kommunaler Schul- und öffentlicher Jugendhilfeträger ist hingegen für die „äußeren“ Schulangelegenheiten zuständig. Zu den Aufgaben gehören u.a. der Bau, die Unterhaltung und die Ausstattung der Schulen mit Lehrmaterialien, die Organisation der Jugendhilfe an den Schulen und der Schülerförderung, die Personalbewirtschaftung der Schulsekretariate und die kontinuierliche Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (Prognose, Monitoring, Steuerung).
Bildungsgerechtigkeit und erfolgreiche Bildungswege für alle Kinder zu ermöglichen, ist eine Zielsetzung der integrierten Schulentwicklungsplanung. Wichtiger als die Schulform selbst ist es, konsistente Bildungsverläufe ohne Brüche zu ermöglichen.

Inklusion in der Schulentwicklungsplanung

Das Ziel einer inklusiven Schulentwicklungsplanung ist es, Schüler:innen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen die bestmöglichen Hilfen zur erfolgreichen Teilhabe in Schule und Gesellschaft bereitzustellen. In diesem Bereich erfahren Sie, wie der integrierte Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt das Thema berücksichtigt.

Den gesetzlichen Rahmen für Inklusion in der integrierten Schulentwicklungsplanung bilden die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das Hessische Schulgesetz (HSchG), die VOSB (Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen) und die VOiSB (Verordnung über die Aufgaben und die Organisation der inklusiven Schulbündnisse).

Das Thema Inklusion spielt seit Mitte der 2010 Jahre eine wichtige Rolle in den integrierten Schulentwicklungsplänen der Stadt Frankfurt. In nahezu jedem iSEP sind Maßnahmen zu finden, die eine Umsetzung der UN-BRK unterstützen.

Die Stadt Frankfurt verfolgt eine partizipative, integrierte Schulentwicklungsplanung, die die Planung der allgemeinbildenden Schulen und der sonderpädagogischen Förderung zusammenführt und auch eine integrierte Planung der Jugendhilfe der Stadt als öffentlicher Jugendhilfeträger am Ort Schule aufweist. Die gemeinsame Planung ermöglicht es, die relevanten Bildungsaspekte einzubeziehen und miteinander zu verknüpfen.

Auf dem Weg zur inklusiver Beschulung war die Teilnahme der Stadt Frankfurt am Landesprogramm „Modellregion Inklusive Bildung 2015 - 2020“, ein bedeutender Entwicklungsschritt. Bei diesem Projekt, das in staatlich-kommunaler Verantwortung angelegt war, wurden auf verschiedenen Ebenen der Schul- und Bildungslandschaft Frankfurts inklusive Entwicklungen nachhaltig angestoßen.

Die inklusive Beschulung ist in Frankfurt seit einigen Jahren Realität. Im Schuljahr 2023/24 wird an ca. 90% der Grundschulen und an ca. 60 % der weiterführenden Schulen inklusiv unterrichtet.

Zur Umsetzung des inklusiven Unterrichts an den Schulen bilden alle allgemeinen Schulen und Förderschulen des Dienstbezirks eines Staatlichen Schulamts nach § 52 des Hessischen Schulgesetzes ein inklusives Schulbündnis (iSB). Die sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren (BFZ) sind Teil der inklusiven Schulbündnisse. In Frankfurt bestehen sechs iSB, die mit den sechs Bildungsregionen (Nord, Mitte-Nord, Mitte, Ost, Süd, West) räumlich übereinstimmen.
Die sechs regionalen BFZ und vier überregionalen BFZ sind an Förderschulen angegliedert. Die regionalen BFZ sind jeweils für ein bestimmtes iSB und fachlich für die Förderschwerpunkte „Lernen“, „Sprachheilförderung“ sowie „emotionale und soziale Entwicklung“ zuständig. Die überregionalen BFZ sind jeweils in allen iSB vertreten und beraten die allgemeinen Schulen zu Fragen der Förderschwerpunkte „Hören“, „Sehen“, „körperliche und motorische Entwicklung“ und „kranke Schülerinnen und Schüler“. Die beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ unterstützen die Arbeit der regionalen BFZ in den inklusiven Schulbündnissen. 
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