7 - Ganztagsbildung

7 - Ganztagsbildung

Gestaltungsfelder

7 - Ganztagsbildung

Ganztägige Bildung in Frankfurt findet an unterschiedlichen Orten im Quartier und über viele verschiedene Akteur:innen statt. Zu diesen gehören Kindertageseinrichtungen, Schulen und die Träger von Ganztagsangeboten sowie weitere Bildungspartner:innen. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ist ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in Kraft getreten, der erstmals im Schuljahr 2026/27 für Schüler:innen der ersten Jahrgangsstufe gilt. Ganztägige Bildung muss sich an den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen orientieren. Nur so können ganztägige Bildungsräume zu Wohlbefinden, Erfolg und Gerechtigkeit beitragen. Dies bedeutet, dass Kindern und Jugendlichen größtmögliche Freiräume für deren Entwicklung geboten werden sollte, so dass sie in ihrer Selbstständigkeit gefördert werden.

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Maßnahmen im Gestaltungsfeld

Freiräume und freie Zeiten

Klären, was unter Freiräumen und freien Zeiten aus Sicht der Kinder und Jugendlichen verstanden wird und wo gute Praxis gelebt wird. Diese wird geteilt und etabliert. Ganz tägig arbeitende Bildungseinrichtungen, Bildungsorte und Lebensorte ermöglichen Kindern und Jugendlichen Freiräume – sowohl räumlich, zeitlich als auch Selbstbestimmungsmöglichkeiten (Gestaltungsspielräume).

Kooperationsbudget erweitern – Multiprofessionelle Zusammenarbeit stärken

Das Kooperationsbudget umfasst auch den Bereich Kindertageseinrichtungen und ist durch diese abrufbar. Inhaltlich ist das Kooperationsbudget um die Schwerpunktthemen aus der Perspektive der Kindertageseinrichtungen erweitert.