Hintergrund
Im Jahr 2015 trat das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (PrävG) in Kraft. Das Präventionsgesetz bzw. die daraus hervorgegangene hessische Landesrahmenvereinbarung fördern die zielgerichtete Zusammenarbeit und Kooperation gesundheitsbezogener Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung. Maßnahmen und Angebote sollen insbesondere dort greifen und umgesetzt werden, wo Menschen leben, lernen und arbeiten (vgl. Ottawa Charta 1986). Kommunen sind im besonderen Maße dazu befähigt, diese Strukturen vor Ort aufzubauen und zu etablieren. Die Gesundheitsämter arbeiten seit langem professionell in diesem Feld und sind fachlich für diese Aufgabe qualifiziert.
Nach Förderung durch die TK konnte die Verstetigung zur Fortführung der GUT GEHT’S-Strategie nachhaltig sichergestellt werden, sodass seit dem 01.01.2023 zwei Vollzeitstellen für Gesundheitsförderung und Prävention zuständig sind.
In Frankfurt am Main gibt es eine Vielzahl an Akteuren, die gesundheitsförderlich oder präventiv arbeiten und sich engagieren. Vielfältige Maßnahmen, Projekte und Angebote sind bereits vorhanden. Diese Ressourcen will GUT GEHT’S nutzen, um Gesundheitsförderung und Prävention auf der Basis des Präventionsgesetzes gemeinsam weiter zu stärken. Folgende konkrete Handlungsansätze ergeben sich hieraus für Kommunen:
- Bessere Nutzung bzw. Vernetzung bereits bestehender Strukturen und Angebote vor Ort
- Schaffung fehlender Strukturen und Angebote, um gezielt und effizient die Gesundheit und Lebensqualität von Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern zu fördern
- Daten für Taten: bessere Nutzung vorhandener Erkenntnisse und Befunde der kommunalen Berichterstattung zur Bedarfsabschätzung