Magistrat beschließt Haushaltssicherungskonzept

Magistrat beschließt Haushaltssicherungskonzept

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Magistrat beschließt Haushaltssicherungskonzept

© Stadt Frankfurt am Main

Kämmerer Dr. Bergerhoff: „Entlastung in Höhe von 115,77 Millionen Euro“

Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat heute ein Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2023 (HSK) beschlossen. Die Magistratsvorlage geht nun zur Beratung an die Stadtverordnetenversammlung und soll nach derzeitigem Stand gemeinsam mit dem Haushaltsplan in der Plenarsitzung vom 20. Juli 2023 beschlossen werden.
„Nach den Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung benötigen wir ein Haushaltssicherungskonzept, um einen genehmigungsfähigen Haushalt 2023 zu erlangen“, erläutert Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff. „Mit dem Haushaltssicherungskonzept haben wir uns nun auf eine ganze Reihe von Konsolidierungsanstrengungen verständigt. Konkret erreichen wir bis zum Jahr 2026 im Ergebnishaushalt eine Entlastung in Höhe von 115,77 Millionen Euro, im Finanzhaushalt von 12 Millionen Euro und wir senken den Etatansatz in der mittelfristigen Finanzplanung um 47,20 Millionen Euro. Ich bin sehr froh, dass wir diesen Katalog vorlegen können. Damit zeigt der Magistrat den Willen, ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Außerdem kommen wir unserem Ziel einen weiteren Schritt näher, den Haushaltsplan und den Haushaltsvollzug künftig stärker miteinander in Einklang zu bringen.“
Das Haushaltssicherungskonzept wurde notwendig, da im Planungszeitraum 2023 bis 2026 im Ergebnishaushalt die geplanten ordentlichen Defizite nicht mehr durch die Rücklage aus Überschüssen der Vorjahre ausgeglichen werden können, die ordentliche Tilgung nicht aus der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert werden kann und in der Ergebnis- und Finanzplanung Fehlbeträge erwartet werden. Zwar konnte seit Vorlage des Haushaltentwurfs 2023 der städtische Jahresabschluss 2022 fertiggestellt werden und damit wurden deutliche Verbesserungen sowohl im Ergebnis, als auch in der Finanzrechnung gegenüber dem Plansoll erzielt. Doch reichen diese nicht aus, um für den gesamten Planungszeitraum die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Für den Ergebnishaushalt werden im Finanzplanungszeitraum 2023–2026 nun eine Reihe von Vorhaben zur Haushaltskonsolidierung aufgeführt, die kumuliert 115,77 Millionen Euro ergeben. Die Maßnahmen wurden nach dem Prinzip der fachlichen Budgetverantwortung einerseits und der gemeinsamen Verantwortlichkeit andererseits durch die jeweiligen Fachdezernate vorgeschlagen, ausgearbeitet und in einer gemeinsamen Klausur des Magistrats verabredet. Durch die Entlastungen summieren sich die Jahresergebnisse 2023 bis 2026 auf -406,35 Millionen Euro. Die Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses aus dem Jahresabschluss 2022 führt zu einer Erhöhung der ordentlichen Rücklage auf 577,30 Millionen Euro. Somit wird bis Ende 2026 eine planerische Rücklage von 170,94 Millionen Euro erreicht.
Für den Finanzhaushalt werden im Finanzplanungszeitraum 2023–2026 zur Haushaltskonsolidierung 12 Millionen Euro weniger eingeplant; damit verringert sich auch der Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit um diesen Betrag.
Außerdem wird im Rahmen der Beschlussfassung des Haushalts 2023 und der mittelfristigen Finanzplanung die Veranschlagung der Zuweisungen und Zuschüsse in den Jahren 2024–2026 um insgesamt 47,20 Millionen Euro reduziert.