Land genehmigt Doppelhaushalt 2024/2025

Land genehmigt Doppelhaushalt 2024/2025

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Land Hessen genehmigt städtischen Doppelhaushalt 2024/2025

Dr. Bergerhoff: „Haben erfolgreich Weichen für Zukunft unserer Stadt gestellt“

Bergerhoff
Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff © Stadt Frankfurt am Main

„Das Land Hessen hat den städtischen Doppelhaushalt genehmigt – ohne weitergehende Auflagen, erfreulicherweise mit etwas Lob, aber auch mit kritischen Empfehlungen für künftige Haushalte“, sagt Frankfurts Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff zum Genehmigungserlass des Landes für den Haushalt 2024/2025 der Stadt Frankfurt am Main. „Mit der Haushaltsgenehmigung bekommen wir und vor allem die zahlreichen Zuwendungsempfänger Planungssicherheit“, freut sich Dr. Bergerhoff. „Und sie zeigt, dass wir es geschafft haben, mit einem neuen Verfahren einen realitätsfesten, transparenten, ehrlichen und verantwortungsvollen Gestaltungshaushalt aufzustellen.“

Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz begrüßt als zuständige Aufsichtsbehörde ausdrücklich „die erstmalig für den Doppelhaushalt 2024/25 erfolgte Haushaltsplanaufstellung nach der Methode des Zero-Base-Budgetings unter Berücksichtigung von Zielwerten im Rahmen des Gegenstromverfahrens“. Es empfiehlt, die von Kämmerer Dr. Bergerhoff eingeführte Neuerung zu verstetigen: „Die Überprüfung aller Leistungen der Fachämter sowie Art und Form der Erbringung sollte zum andauernden Prozess werden. Dies gilt insbesondere in einer Zeit, die durch eine deutliche veränderte Leistungserstellung, aufgrund fortschreitender Digitalisierung, geprägt ist.“

Den Anstieg der Planansätze für Sach- und Dienstleistungen sieht das Ministerium dem Zero-Base-Budgeting geschuldet: „Hierbei handelt es sich nicht um Aufwendungen, die ab dem Haushaltsjahr 2024 neu entstehen. Vielmehr werden bereits aus Vorjahren bestehende Verpflichtungen, gemäß dem Haushaltsgrundsatz der Vollständigkeit sowie Wahrheit und Klarheit, entgegen dem Vorgehen der vergangenen Jahre, an der richtigen Stelle und in zutreffender Hohe budgetiert.“ Kritisch bewertet wird, „dass dieser Mehransatz nicht durch Minderansätze an anderer Stelle kompensiert wurde, obwohl in den Vorjahren die Deckung durch andere Planansätze erfolgen konnte.“

Weiter lobt das Innenministerium die Aufstellung eines Doppelhaushaltes: „Es ist im Interesse der Stadt darauf hinzuwirken, dass Aufstellung und Beschlussfassung im vorgesehenen zeitlichen Rahmen erfolgt.“ Der damit gewählte Weg zur Vorlage der Haushaltsatzung solle konsequent fortgeführt werden.

Außerdem mahnt das Ministerium, die Haushaltskonsolidierung fortzusetzen und auszuweiten, auch bei städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben: „Die Interessen der Stadt und die finanzielle Leistungsfähigkeit sind in Einklang zu bringen.“

Positiv bewertet das Innenministerium, dass es für 2024 und 2025 keine pauschalen, nicht aufgeteilten Minderansätze mehr gibt.
Da die Zinsaufwendungen zur Finanzierung von Investitionen die Handlungsspielräume schmälerten, seien „die Entscheidungen, die zu einer immer stärkeren Neuverschuldung führen, zu überdenken.“ Die Budgetübertrage für Investitionen und die zugehörigen Übertragungen an Kreditermächtigungen seien „auf ihre tatsächliche Erfordernis zu überprüfen und auf das leistbare Maß zu reduzieren.“

Die Aufstockung der Stellenreserve von 165 auf 600 Stellen im Stellenplan 2024/2025 sieht die Aufsicht als „sehr kritisch“, nicht aber als Genehmigungshindernis: „In Anbetracht der hohen Zahl nicht besetzter Stellen in der Verwaltung der Stadt sollte es möglich sein, auf Stellenmehrbedarfe in einzelnen Organisationseinheiten durch Umschichtungen, aktuell innerhalb der Verwaltung nicht besetzter Stellen, reagieren zu können. Die ab dem Haushaltsplan 2026 auf die Hälfte geplante Reduzierung sollte deutlich umfangreicher ausfallen.“

Die Voraussetzungen zur Haushaltgenehmigung wurden alle erfüllt. Insbesondere kann über den gesamten Planungszeitraum 2024 bis 2027 gesehen das kumulierte Defizit mit der bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen werden.

In Kraft tritt der Haushalt nach der öffentlichen Auslegung, die vom 20. bis 28. November erfolgen soll, somit am 29. November 2024. Im Ergebnishaushalt sind Aufwendungen von rund 6,02 Milliarden Euro im Jahr 2024 und rund 5,56 Milliarden Euro 2025 geplant. Die Erträge liegen bei rund 5,91 Milliarden Euro im Jahr 2024 beziehungsweise 5,47 Milliarden Euro 2025. Im Finanzhaushalt sind Investitionen in Höhe von 958,72 Millionen Euro für 2024 und von 922,98 Millionen Euro für 2025 vorgesehen.

„Die Hinweise des Ministeriums werden wir eingehend prüfen. Da es sich bei unserem Etat um ein Gemeinschaftswerk handelt, danke ich allen an der Haushaltsaufstellung beteiligten Mitarbeitenden – in der Kämmerei sowie in den weiteren Ämtern, Betrieben und Dezernaten der Stadt Frankfurt am Main“, sagt Dr. Bergerhoff. „Wir haben gemeinsam erfolgreich die Weichen für die Zukunft unserer Stadt gestellt. Das werden wir mit dem nächsten Haushaltsplan fortsetzen.“

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