Land genehmigt Haushalt 2023

Land genehmigt Haushalt 2023

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Land Hessen genehmigt städtischen Haushalt 2023

Dr. Bergerhoff: „Müssen Ausgaben weiterhin kritisch auf den Prüfstand stellen“

Bergerhoff
Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff © Stadt Frankfurt am Main

„Das Land genehmigt den Haushalt 2023, es verschärft aber seine Hinweise für zukünftige Haushalte deutlich und macht uns einige Vorgaben“, fasst Frankfurts Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff den Genehmigungserlass des Landes für den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main für 2023 zusammen. „Wir werden diese Hinweise und Vorgaben auswerten und müssen insbesondere unsere Planungsvorgaben sowie die Ausgaben weiterhin kritisch auf den Prüfstand stellen.“

Zuvor hatte das Hessische Ministerium des Innern und für Sport den städtischen Haushalt genehmigt. Die „bestehende Rücklage unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung der Steuererträge und deren Auswirkung auf die Ergebnisrechnung“ reichen dem Ministerium für eine Etat-Genehmigung. „Die Haushaltsgenehmigung ist ebenso erfreulich wie wichtig. Insbesondere gibt sie den zahlreichen Zuwendungsempfängern Sicherheit“, sagt Dr. Bergerhoff. „Daher danke ich auch den an der Haushaltsaufstellung beteiligten Mitarbeitenden der Stadt Frankfurt am Main.“

Das Land macht der Stadt allerdings eine Reihe von Auflagen. „Der Prozess der Haushaltskonsolidierung ist daher nicht nur fortzusetzen, sondern auszuweiten und umfasst auch die städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe“, heißt es. Vor dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung sei die Stadt verpflichtet, „die wirtschaftlichere Ausrichtung ihrer Beteiligungen voranzutreiben und besser zu überwachen“, um die Risiken in Folge hoher Verlustausgleiche zu reduzieren.

„Durch die allgemeine Preissteigerung sind Leistungen und Produkte teurer geworden. Das trifft den Konzern Stadt Frankfurt genauso wie die Menschen in unserer Stadt“, führt der Stadtkämmerer aus. „In dieser Situation können wir nur verantwortlich handeln, wenn wir künftig noch klarere Prioritäten setzen. Dies ist eine gemeinsame Aufgabe für alle Dezernate, denn nur so kann eine bestmögliche, an der Wirkung orientierte Priorisierung gelingen.“

Auch die Folgewirkung der Inflation auf Tarifabschlüsse und somit steigende Personalkosten stellten eine deutliche Herausforderung dar: „Steigende Zinsen für Kredite dürfen daher bei der Investitionsplanung nicht unberücksichtigt bleiben“, so das Fazit des Landes. Außerdem wird die Ausweitung der Planstellen im Stellenplan kritisch gesehen: „In Anbetracht der hohen Zahl nicht besetzter Stellen in der Verwaltung der Stadt sollte es möglich sein, auf Stellenmehrbedarfe in einzelnen Organisationseinheiten durch Umschichtungen aktuell innerhalb der Verwaltung nicht besetzter Stellen reagieren zu können.“

Das Ministerium kritisiert auch die Verdoppelung des bisherigen Kreditbestandes innerhalb von vier Jahren mit Blick auf die Zinsentwicklung und die Leistungsfähigkeit der Stadt: „Um eine deutliche Einschränkung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Frankfurt am Main abzuwenden ist das geplante Volumen der Investitionen zu hinterfragen und auf das leistbare Maß anzupassen“, heißt es in dem Erlass. „Der Abbau der Planungswelle insbesondere im Investitionsprogramm ist eine Aufgabe, auf die ich bereits seit Amtsantritt hinweise. Die Umsetzung gestaltet sich vor dem Hintergrund der vielfältigen Gründe für die Nicht-Umsetzung verschiedener Projekte kompliziert. Das macht die Aufgabe aber nicht weniger wichtig, und der Magistrat wird sich dem Thema auch weiter intensiv widmen müssen“, ist der Stadtkämmerer überzeugt.

Keine Genehmigung erteilte das Land Hessen dem Haushaltssicherungskonzept, da es pauschale Konsolidierungen enthalte und nur in Teilen konkrete Schritte für eine Ergebnisverbesserung aufzeige. „Viele der aufgeführten Maßnahmen stellen bloße Erwartungen künftiger Steuererträge dar“, lautet es in dem Schreiben aus Wiesbaden.

Eine weitere Auflage ist die Überarbeitung der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften der Stadt Frankfurt, die nach Ansicht des Ministeriums die rechtlichen Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung im Hinblick auf den Übertrag nicht verbrauchter Gelder aus dem Vorjahr zu weit auslegen und daher angepasst werden müssen.  
Die Genehmigung des Haushaltes für 2024 und für die Folgejahre wird insgesamt lediglich unter weiteren Vorgaben in Aussicht gestellt: So müssten gegebenenfalls die Kostendeckungsquoten in Gebührenhaushalten erhöht und Einnahmepotenziale ausgeschöpft werden, damit der Haushalt ausgeglichen ist. Die freiwilligen Leistungen müssen überprüft werden.

Im Ergebnishaushalt der Stadt Frankfurt für 2023 sind Erträge von rund 4,73 Milliarden Euro und Aufwendungen in Höhe von rund 4,80 Milliarden Euro vorgesehen. Der Fehlbetrag im Haushaltsjahr 2023 von 62,30 Millionen Euro kann aus den Rücklagen aus den Überschüssen der Vorjahre gedeckt werden. Im Finanzhaushalt sind Investitionen im Umfang von 823 Millionen vorgesehen.

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