Land Hessen genehmigt städtischen Doppelhaushalt 2024/2025
Dr. Bergerhoff: „Haben erfolgreich Weichen für Zukunft unserer Stadt gestellt“
„Das Land Hessen hat den
städtischen Doppelhaushalt genehmigt – ohne weitergehende Auflagen, erfreulicherweise
mit etwas Lob, aber auch mit kritischen Empfehlungen für künftige Haushalte“, sagt
Frankfurts Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff zum Genehmigungserlass des
Landes für den Haushalt 2024/2025 der Stadt Frankfurt am Main. „Mit der Haushaltsgenehmigung
bekommen wir und vor allem die zahlreichen Zuwendungsempfänger Planungssicherheit“,
freut sich Dr. Bergerhoff. „Und sie zeigt, dass wir es geschafft haben, mit
einem neuen Verfahren einen realitätsfesten, transparenten, ehrlichen und verantwortungsvollen
Gestaltungshaushalt aufzustellen.“
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit
und Heimatschutz begrüßt als
zuständige Aufsichtsbehörde ausdrücklich „die erstmalig für den
Doppelhaushalt 2024/25 erfolgte Haushaltsplanaufstellung nach der Methode des
Zero-Base-Budgetings unter Berücksichtigung von Zielwerten im Rahmen des
Gegenstromverfahrens“. Es empfiehlt, die von Kämmerer Dr. Bergerhoff
eingeführte Neuerung zu verstetigen: „Die Überprüfung aller Leistungen der
Fachämter sowie Art und Form der Erbringung sollte zum andauernden Prozess
werden. Dies gilt insbesondere in einer Zeit, die durch eine deutliche
veränderte Leistungserstellung, aufgrund fortschreitender Digitalisierung, geprägt
ist.“
Den Anstieg der Planansätze
für Sach- und Dienstleistungen sieht das Ministerium dem Zero-Base-Budgeting
geschuldet: „Hierbei handelt es sich nicht um Aufwendungen, die ab dem
Haushaltsjahr 2024 neu entstehen. Vielmehr werden bereits aus Vorjahren
bestehende Verpflichtungen, gemäß dem Haushaltsgrundsatz der Vollständigkeit
sowie Wahrheit und Klarheit, entgegen dem Vorgehen der vergangenen Jahre, an
der richtigen Stelle und in zutreffender Hohe budgetiert.“ Kritisch bewertet
wird, „dass dieser Mehransatz nicht durch Minderansätze an anderer Stelle
kompensiert wurde, obwohl in den Vorjahren die Deckung durch andere Planansätze
erfolgen konnte.“
Weiter lobt das Innenministerium
die Aufstellung eines Doppelhaushaltes: „Es ist im Interesse der Stadt darauf
hinzuwirken, dass Aufstellung und Beschlussfassung im vorgesehenen zeitlichen
Rahmen erfolgt.“ Der damit gewählte Weg zur Vorlage der Haushaltsatzung solle
konsequent fortgeführt werden.
Außerdem mahnt das Ministerium,
die Haushaltskonsolidierung fortzusetzen und auszuweiten, auch bei städtischen
Gesellschaften und Eigenbetrieben: „Die Interessen der Stadt und die
finanzielle Leistungsfähigkeit sind in Einklang zu bringen.“
Positiv bewertet das
Innenministerium, dass es für 2024 und 2025 keine pauschalen, nicht
aufgeteilten Minderansätze mehr gibt.
Da die Zinsaufwendungen zur
Finanzierung von Investitionen die Handlungsspielräume schmälerten, seien „die Entscheidungen,
die zu einer immer stärkeren Neuverschuldung führen, zu überdenken.“ Die Budgetübertrage
für Investitionen und die zugehörigen Übertragungen an Kreditermächtigungen
seien „auf ihre tatsächliche Erfordernis zu überprüfen und auf das leistbare
Maß zu reduzieren.“
Die Aufstockung der
Stellenreserve von 165 auf 600 Stellen im Stellenplan 2024/2025 sieht die
Aufsicht als „sehr kritisch“, nicht aber als Genehmigungshindernis: „In
Anbetracht der hohen Zahl nicht besetzter Stellen in der Verwaltung der Stadt
sollte es möglich sein, auf Stellenmehrbedarfe in einzelnen Organisationseinheiten
durch Umschichtungen, aktuell innerhalb der Verwaltung nicht besetzter Stellen,
reagieren zu können. Die ab dem Haushaltsplan 2026 auf die Hälfte geplante
Reduzierung sollte deutlich umfangreicher ausfallen.“
Die Voraussetzungen zur
Haushaltgenehmigung wurden alle erfüllt. Insbesondere kann über den gesamten Planungszeitraum
2024 bis 2027 gesehen das kumulierte Defizit mit der bestehenden Rücklage aus Überschüssen
des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen werden.
In Kraft tritt der Haushalt
nach der öffentlichen Auslegung, die vom 20. bis 28. November erfolgen soll,
somit am 29. November 2024. Im Ergebnishaushalt sind Aufwendungen von rund 6,02
Milliarden Euro im Jahr 2024 und rund 5,56 Milliarden Euro 2025 geplant. Die
Erträge liegen bei rund 5,91 Milliarden Euro im Jahr 2024 beziehungsweise 5,47
Milliarden Euro 2025. Im Finanzhaushalt sind Investitionen in Höhe von 958,72
Millionen Euro für 2024 und von 922,98 Millionen Euro für 2025 vorgesehen.
„Die Hinweise des
Ministeriums werden wir eingehend prüfen. Da es sich bei unserem Etat um ein Gemeinschaftswerk
handelt, danke ich allen an der Haushaltsaufstellung beteiligten Mitarbeitenden
– in der Kämmerei sowie in den weiteren Ämtern, Betrieben und Dezernaten der
Stadt Frankfurt am Main“, sagt Dr. Bergerhoff. „Wir haben gemeinsam erfolgreich
die Weichen für die Zukunft unserer Stadt gestellt. Das werden wir mit dem
nächsten Haushaltsplan fortsetzen.“