Baustellen / Arbeitsstellen

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Straße und Brücke

Baustellen und Arbeitsstellen im Straßenraum

Informationen zu ausgewählten großen Straßenbaustellen im Stadtgebiet - So beantragen Sie die Genehmigung für Arbeitsstellen/Baustellen

Auf Frankfurts Straßen wird gebaut und gebaut. Zahlreiche Baustellen im ganzen Stadtgebiet sind ein Zeichen dafür, dass die Infrastruktur der Stadt ausgebaut und in Schuss gehalten wird. Nicht nur private Investoren sondern auch die Stadt betreiben Baustellen im öffentlichen Raum. Wenn Sie eine Baustelle einrichten möchten, müssen Sie ein paar Dinge beachten. Weitere Informationen dazu finden Sie im Folgenden. Über aktuelle Großprojekte informiert das Amt für Straßenbau und Erschließung - im Menü rechts finden Sie ausgewählte Projekte.

Baustelle mit Absperrung auf der Rat-Beil-Straße
Baustelle mit Absperrung auf der Rat-Beil-Straße © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Straßenverkehrsamt

 

 

 

Was ist eine Genehmigung für Baustellen/Arbeitsstellen und warum wird sie gebraucht?

 

Für Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, benötigen Sie nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine Genehmigung. Hierbei sind sämtliche Bereiche des öffentlichen Verkehrsraums, die von den Maßnahmen betroffen sind (Gehweg, Radweg, Fahrbahn, Parkflächen etc.), maßgebend. Eine solche Genehmigung wird in Frankfurt am Main vom Straßenverkehrsamt ausgestellt und beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung und -lenkung für Tätigkeiten auf oder neben einer Straße (=Arbeits-/Baustelle).

 

Wann muss der Antrag gestellt werden?


Die Genehmigung ist rechtzeitig schriftlich (6 bis 8 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten) via den unten stehenden Leistungen zu beantragen.

 

Entstehen Kosten?


Für die Ausstellung der Genehmigung werden Verwaltungsgebühren fällig, auch wenn es nicht zur Ausführung kommen kann oder der Ausstellungstermin sich verschiebt.
Die Kosten der Beschaffung, Anbringung, Entfernung, Unterhaltung und des Betriebs von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen hat der Bauherr dann zu tragen, wenn sie durch diese Arbeit erforderlich werden (vgl. § 5 Abs. 2 Buchstabe d Straßenverkehrsgesetz (StVG)).

 

Wohin mit der Genehmigung?


Die Genehmigung muss im Original auf der Arbeitsstelle vorliegen. Der Bauleiter und der Aufsicht führende Mitarbeiter der Baufirma müssen die Auflagen der Genehmigung umsetzen. Deshalb müssen sie die Möglichkeit haben, die Genehmigung jederzeit einzusehen.
Auch der Bauleiter nach Landesbauordnung (LBO), der Baustellenkoordinator und deren Vertreter müssen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Genehmigung kennen.

 

Welche Qualifikation wird von demjenigen verlangt, der den Verkehrszeichenplan erstellt?

 

Im Zuständigkeitsbereich des Straßenverkehrsamtes Frankfurt am Main ist die ZTV-SA Bestandteil der Genehmigung. Hiernach benötigt der Verfasser des Verkehrszeichenplans eine Qualifikation auf der Basis des Merkblattes über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99). Der Schulungsnachweis ist ab sofort dem Straßenverkehrsamt vorzulegen. Das MVAS 99 empfiehlt aber auch für den Auftraggeber eine ein- bis dreitägige und für den Auftragnehmer eine zwei- bis dreitägige Schulung. Eine solche Schulung ist sinnvoll, weil auch diese Beteiligten im Schadensfall haften können. Schulungsnachweise nach MVAS 99 werden nur bis fünf Jahre nach Ausstellungsdatum anerkannt.

 

Wie sind die weiteren Schritte?

 

Für ein Haltverbot zur Containeraufstellung, Gewährleistung einer Baustellenzufahrt oder zum Be- und Entladen stellen Sie einen Antrag auf eine Haltverbotszone nach § 45 Abs. 1, 3 und 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Für Arbeiten an Versorgungsleitungen, zur Materiallagerung oder für das Aufstellen von Arbeitskränen/Hubarbeitsbühnen müssen die Arbeitsstellen mit Absperrmaterialien abgesichert sein. Dazu beantragen Sie eine Genehmigung nach § 45 Absatz 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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