Maschinenlärm

Maschinenlärm

Lärm

Geräte- und Maschinenlärm

Bagger beim Abriss eines alten Industriegebäudes
Excavator working at the demolition of an old industrial building. © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Monika Gruszewicz

Der Betrieb lauter motorisierter Geräte führt häufig zu Konflikten mit Nachbarn und Anwohnern.

Daher werden die zulässigen Betriebszeiten dieser Geräte im Freien durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung geregelt. Die Regelungen gelten für Privatpersonen wie für Firmen. Die Verordnung bestimmt in Wohngebieten Ruhezeiten für die gängigsten Baumaschinen und Gartengeräte. In Misch- und Gewerbegebieten gilt die Verordnung nicht. Auch Grenzwerte für die Lautstärke der Geräte werden nicht vorgegeben.

Verstöße gegen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden.