Gewerbelärm

Gewerbelärm

Lärmbelästigung

Gewerbelärm

Schweißer
Schweißer © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Kzenon - stock.adobe.com

Als Industrie- und Gewerbelärm wird sowohl der Lärm von großen Industriebetrieben (Kraftwerke, Chemieunternehmen) als auch der von kleineren Handwerksbetrieben (Bäckereien, Schlossereien) bezeichnet. Aber auch Dienstleister wie Supermärkte, Tankstellen und Kinos sind Gewerbebetriebe.
Neben dem typischen Betriebslärm zählt zum Gewerbelärm auch der Fahrzeuglärm auf dem Betriebsgelände sowie der Liefer- und Kundenverkehr.

 

Ansprechpartner für Beschwerden über Gewerbelärm ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt.
Die zugehörigen Kontaktdaten finden Sie in der Navigation rechts unter dem Punkt Kontakt.

 

 

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