Baulärm

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Lärmbelästigung

Baulärm

Bauarbeiter auf Baustelle
Bauarbeiter auf Baustelle © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Yolanda Di Mambro - stock.adobe.com

Welche Vorschriften gibt es und welches Amt ist zuständig ?

Zur Regelung des von Baustellen ausgehenden Lärms existieren 2 Verordnungen mit unterschiedlichem Zuständigkeitsbereich.
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung [32. BImSchV], für deren Umsetzung das Umweltamt Frankfurt zuständig ist.
Ferner die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm [AVV Baulärm] in der Zuständigkeit der Bauaufsicht Frankfurt.

 

Für Baustellen sind beide Verordnungen parallel gültig. Bei Beschwerden arbeiten Bauaufsicht und Umweltamt oft zusammen an einer Problemlösung.

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung [32. BImSchV]

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung [32. BImSchV] gibt für Wohngebiete im Freien zulässige Betriebszeiten für Geräte und Maschinen vor.
In Gewerbe - oder Mischgebieten [kombinierte gewerbliche Nutzung und Wohnbebauung] gilt die Verordnung nicht.
Grenzwerte für die zulässige Lautstärke sind in der Verordnung nicht festgelegt.
Die Verordnung bezieht sich auch auf Baumaschinen und erlaubt deren Betrieb an Werktagen [Mo – Sa] zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr.
Das Umweltamt kann bei zwingenden technischen oder organisatorischen Gründen eine Ausnahmegenehmigung von diesen Betriebszeiten erteilen.

 

Kontakt bei Beschwerden

 

Umweltamt Frankfurt am Main
Galvanistraße 28
60486 Frankfurt
Telefon: +49 (0)69 212 39100
KontaktformularInternal Link

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm [AVV Baulärm]

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm [AVV Baulärm] gibt Richtwerte für den zulässigen Baulärm im Anwohnerbereich vor.
Diese Werte sind von der Art der Gebietsnutzung [Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet] und der Tageszeit abhängig.

 

Kontakt bei Beschwerden

 

Bauaufsicht Frankfurt am Main
Kurt-Schumacher-Straße 10
60311 Frankfurt am Main
Tel.: 069-212-33567
Mail: bauaufsicht@stadt-frankfurt.deInternal Link
Internet: http://www.bauaufsicht-frankfurt.de/service/baulaerm.htmlExternal Link

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