Nachtflugverbot

Nachtflugverbot

Fluglärm

Nachtflugverbot

Keine Starts und Landungen zwischen 23 und 5 Uhr

Am Frankfurter Flughafen gilt seit dem Jahr 2011 zwischen 23 und 5 Uhr ein absolutes Nachtflugverbot. Ausnahmen sind jedoch erlaubt.

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Terminal 2 bei Nacht © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Andreas Meinhardt

Ausnahmen vom Nachtflugverbot

Verspätete Starts können im Einzelfall bis maximal 24 Uhr genehmigt werden, zum Beispiel bei Gewitter, starkem Wind oder starkem Schneefall.

Verspätete Landungen sind bis 24 Uhr erlaubt, wenn sich die Verspätung nicht aus der Flugplangestaltung ergibt. Dabei ist keine Einzelgenehmigung notwendig. Nach Mitternacht werden keine Landeerlaubnisse für verspätete Landungen erteilt. Diese Flugzeuge müssen dann einen anderen Flughafen ohne Nachtflugverbot anfliegen. Landungen vor 5 Uhr sind auch nicht erlaubt.

Darüber hinaus sind Flugbewegungen nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen, für Katastrophen- oder medizinische Hilfseinsätze sowie Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung.

 


Nachtflüge

2018 war die Anzahl der Flüge in der Nacht und vor allem nach 23 Uhr deutlich angestiegen.

Nach dem Planfeststellungsbeschluss ist vorgesehen, dass das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung die derzeit gültige Regelung zu den verspäteten Landungen überprüft, wenn im Jahresdurchschnitt 7,5 Landungen pro Nacht zwischen 23 und 24 Uhr stattfinden. Trotz des Anstiegs ist die Zahl von 7,5 bei weitem noch nicht erreicht. Das bedeutet, dass der Planfeststellungsbeschluss eine deutlich höhere Zahl von Landungen nach 23 Uhr erlaubt als derzeit stattfinden.

Vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wird eine fortlaufende und nach Wochen, Tagen und Ausnahmegründen geordnete Darstellung zu den Nachtflügen zwischen 23 und 5 Uhr veröffentlicht. Das Umwelt- und Nachbarschaftshaus twittert jeden Morgen, ob es Flüge mit Ausnahmeregelungen in der vorangegangenen Nacht gab und welche Ausnahme erteilt wurde.

Die Fluglärmkommission Frankfurt hatte die Landesregierung aufgefordert, der extremen Belastungssituation durch die Verspätungsflüge wirksam zu begegnen. Weitere Infos können Sie insbesondere den Unterlagen der 247. Sitzung der Fluglärmkommission vom 26.09.2018 entnehmen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main setzt sich im Rahmen seiner Mitarbeit in der Fluglärmkommission für die Reduzierung der Nachtflüge ein.

Im Jahr 2019 hatte sich die Anzahl der Verspätungslandungen im Vergleich zum Vorjahr halbiert.

Im Februar 2020 wurde erstmals ein Bußgeld gegen eine Fluggesellschaft aufgrund von regelmäßigen Verspätungslandungen nach 23 Uhr festgesetzt.

Hintergründe zum Nachtflugverbot

Seit 31. Oktober 2011 dürfen auf dem Frankfurter Flughafen zwischen 23 und 5 Uhr keine planmäßigen Flugbewegungen stattfinden. Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte ein Nachtflugverbot verhängt. Nach dem Planfeststellungsbeschluss sollten zwischen 23 und 5 Uhr 17 Flüge erlaubt sein. Gegen diesen Beschluss gab es Klagen von Bürgern und Kommunen. Im August 2009 beanstandete das VGH Kassel die 17 Nachtflüge und verpflichtete das Land Hessen, diesen Teil des Planfeststellungbeschlusses anders zu regeln. Das Land Hessen hatte gegen diese Entscheidung Revision eingelegt. Damit wären bis zu einem abschließenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 17 geplante Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr möglich gewesen. Dagegen hatten mehrere Kläger aus der Region einen Eilantrag gestellt. In Konsequenz zur Beanstandung des Planfeststellungsbeschlusses hatten die Richter in Kassel daraufhin mit Beginn des Winterflugplans am 2011/2012 ein Nachtflugverbot erlassen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 04.04.2012 entschieden, dass planmäßige Flüge in der Mediationsnacht zwischen 23 und 5 Uhr weiterhin unzulässig sind. Außerdem dürfen zwischen 22 und 23 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr durchschnittlich nur noch 133 statt 150 planmäßige Flüge stattfinden.

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