Naturschutzgebiete

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Schutzgebiete

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Hier hat die Natur oberste Priorität

Sieben Gebiete im Stadtgebiet sind als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Sie dienen in besonderer Weise dem Schutz und dem Erhalt von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen bestimmter wildlebender Pflanzen und Tiere.

Blick auf das Enkheimer Ried
Blick auf das Enkheimer Ried © Stadt Frankfurt am Main , Foto: Stefan Cop

Wie wird die Natur in Naturschutzgebieten geschützt?

In Naturschutzgebieten wird die Natur aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen unter Schutz gestellt. Auch die Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit der Landschaft und Natur kann als schutzwürdig erachtet werden. In Naturschutzgebieten hat die Natur oberste Priorität. Für jedes Naturschutzgebiet von Frankfurt am Main gibt es eine eigene Verordnung. In ihr ist genau geregelt, was in dem Gebiet erlaubt ist und was nicht. Der Schutz kann von Schutzgebiet zu Schutzgebiet ganz verschieden sein. Einige Naturschutzgebiete erfüllen ihren Schutzzweck am besten, wenn sie möglichst frei von menschlichen Einflüssen sind, z. B. Wälder. Andere benötigen fachgerechte Pflege, z.B. orchideenreiche Wiesen. Bei Naturschutzgebieten von mehr als fünf Hektar liegt die Zuständigkeit bei der oberen Naturschutzbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt. Für Schutzgebiete, die fünf Hektar oder weniger umfassen, ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Frankfurt am Main verantwortlich.

Naturschutzgebiete in Frankfurt

Es gibt in Frankfurt sieben ausgewiesene Naturschutzgebiete:

  • Berger Hang,
  • Enkheimer Ried,
  • Harheimer Ried,
  • Mühlbachtal,
  • Riedwiesen bei Niederursel,
  • Schwanheimer Dünen und
  • Seckbacher Ried.

Was im Naturschutzgebiet zu beachten ist

Einige Naturschutzgebiete können und dürfen gar nicht betreten werden. In jedem Fall gilt:

  • Die offiziellen Wege dürfen nicht verlassen werden, damit seltene Pflanzen nicht zertreten oder Tiere nicht aufgescheucht werden.
  • Hunde müssen angeleint werden und dürfen nicht frei herumlaufen.
  • Generell sollte sich jeder ruhig und leise verhalten.

Die genauen Regelungen und Vorschriften können in der jeweiligen Naturschutzgebietsverordnung bei der Unteren Naturschutzbehörde eingesehen werden.


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