Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile

Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile

Schutzgebiete

Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile

Außergewöhnliche Einzelschöpfungen der Natur sind geschützt

Einzelschöpfungen der Natur, wie besonders markante Bäume oder seltene Quellen, können individuell geschützt werden. Laut Bundesnaturschutzgesetz gibt es zwei mögliche Kategorien: „Naturdenkmale“. und „Geschützte Landschaftsbestandteile“. Diese Schutzobjekte werden von der Unteren Naturschutzbehörde ausgewiesen, überwacht und gepflegt.

Kopfweiden - Naturdenkmal
Kopfweiden - Naturdenkmal © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Ingrid Wentzell, Umweltamt

Wo sind Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile in Frankfurt zu finden?

Weil der größte Teil der Landschaft Frankfurts bereits als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, bedarf es im Regelfall keiner Ausweisung als Geschützter Landschaftsbestandteil. Deswegen befinden sich lediglich einige Quellen in Bergen-Enkheim in dieser Schutzkategorie.
Typische Frankfurter Naturdenkmäler sind Bäume von besonderer Eigenart und Schönheit, wie die Eiche auf dem Höchster Schlossplatz oder die knorrigen Alteichen im Schwanheimer Wald. In Bergen-Enkheim gibt es einen früheren Hohlweg, der mit seinem Gehölzbestand aus landeskundlichen Gründen ausgewiesen wurde, wie auch in Seckbach der Sausee, in dem sich früher die Hausschweine suhlen durften.

Was muss beachtet werden?

Es ist verboten, Naturdenkmale oder Geschützte Landschaftsbestandteile zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen oder zu verändern. Für die Schutzobjekte gibt es Verordnungen, in denen die Verbote präzise aufgelistet sind.

Naturdenkmale können ausgewiesen werden

  • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  • wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.

 

Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) können ausgewiesen werden

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  • zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts – oder Landschaftsbildes,
  • zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
  • wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

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