Winterdienst

Winterdienst

Straßenreinigung

Winterdienst

Bei Frost gilt Arbeitsteilung zwischen FES GmbH und Grundstückseigentümern

Mit dem Winterdienst auf Fahrbahnen wurde die FES GmbH beauftragt. Der Winterdienst auf Gehwegen hingegen muss von den Anliegern durchgeführt werden.

Winterdienst Räumfahrzeug
Winterdienst Räumfahrzeug © Stadt Frankfurt am Main, Foto: benjaminnolte - stock.adobe.com

Winterdienst auf Fahrbahnen

Den Winterdienst auf Fahrbahnen und Radwegen sowie Treppen, Zugängen und Rampen, die zu unterirdischen Verkehrsanlagen oder Brücken führen, übernimmt die FES. Nach dem ausgearbeiteten Streuplan, der mit dem Umweltamt abgestimmt wurde, sind alle Straßen einer bestimmten Rangfolge zugeordnet. Priorität haben die sogenannten A-Strecken: gefährliche Abschnitte auf Haupt- und Durchgangsstraßen, Verbindungsstraßen, Straßen des öffentlichen Personenverkehrs und Zufahrtsstraßen zu Krankenhäusern.

Bis zu 320 Mitarbeiter sind beim Winterdienst im Volleinsatz auf Frankfurts Straßen unterwegs, um für die erforderliche Verkehrssicherheit zu sorgen. Es werden pro Saison etwa 70 Kontrollfahren mit 20 Fahrzeugen durchgeführt. Da der Winterdienst Vorrang vor der regulären Reinigung hat, kann es insbesondere bei Volleinsätzen dazu kommen, dass sich Reinigungen verschieben oder gänzlich ausfallen. Grobe Verunreinigungen werden in der Regel jedoch entfernt.

Winterdienst auf Gehwegen

Bei Eis und Schnee sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke von 07:00 bis 22:00 Uhr in der Pflicht, die Gehwege freizuräumen. Wenn der Schnee nicht geräumt werden kann, weil er zu nass oder angefroren ist, sollte mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Am besten geeignet sind Sand oder Feinsplitt, dem Streumaterial darf kein Salz beigemischt sein. Auftauende Mittel wie Streusalz dürfen nur im Ausnahmefall an besonderen Gefahrenstellen benutzt werden, wenn die Glätte nicht anders beseitigt werden kann. Als Serviceleistung für Frankfurter Bürger gibt die FES GmbH an den Betriebsstätten Seehofstraße in Sachsenhausen, Breuerwiesenstraße in Höchst und Weidenbornstraße in Bornheim haushaltsübliche Mengen Streumaterial kostenlos ab. Dafür soll bitte ein entsprechender Behälter (wie z.B. ein Eimer) mitgebracht werden. In der Weidenbornstraße kann man das Streumaterial auch außerhalb der Öffnungszeiten abholen.

Haltestellenbereiche, die sich auf Gehwegen befinden, müssen ebenfalls von den Anliegern der angrenzenden Grundstücke durch Räumen und Streuen zugänglich gemacht werden. Alle Regelungen zum Winterdienst sind in der Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main oder im Merkblatt Winterdienst nachzulesen.
inhalte teilen