Streuobstwiesen pachten

Streuobstwiesen pachten

Voraussetzungen

Gärtnern

Streuobstwiesen pachten

Pacht von Streuobstwiesen

Es besteht auch die Möglichkeit, städtische Streuobstwiesen kostenfrei zu pachten. Der Pächter bzw. die Pächterin erhält einen kostenfreien Pachtvertrag gegen die Verpflichtung künftig für die ordnungsgemäße Pflege der Streuobstwiese zu sorgen.
  • keine Hütte und keinen Zaun aufzustellen,
  • die Wiese maximal 2 bis 3 Mal im Jahr zu mähen und
  • den Baumbestand durch Pflege (Schnitt) und gegebenenfalls Neuanpflanzungen zu erhalten.

Der Pachtvertrag wird mit dem Immobilienmanagement des Amtes für Bau und Immobilien abgeschlossen.

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