Jeder Monat zählt für die Rente

Jeder Monat zählt für die Rente

Renten-/Sozialversicherungen

Jeder Monat zählt für die Rente

Sie möchten wissen, wie viel Rente Sie später einmal zu erwarten haben? Und Sie möchten, wenn es soweit ist, die Rente so schnell wie möglich und auch in der Höhe bekommen, die Ihnen tatsächlich zusteht? Dann sollten Sie Ihr Versicherungskonto rechtzeitig klären lassen. Denn für die Rente zählt jeder Monat von der Berufsausbildung bis zum Ruhestand.


Welche Bedeutung hat die Kontenklärung?

Was im persönlichen Rentenkonto gespeichert ist, erfahren Versicherte im so genannten Versicherungsverlauf. Dieser wird ihnen ab dem 43. Lebensjahr regelmäßig oder auf Antrag auch schon früher von ihrem Rentenversicherungsträger zugeschickt. Er dokumentiert neben den Beschäftigungszeiten und Verdiensten auch gemeldete Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Allerdings kennt die Rentenversicherung nicht alle Einzelheiten der Versicherungsbiografien. Auch liegen ihr nicht immer alle Unterlagen vor. So kann das Rentenkonto beispielsweise wegen fehlender Kindererziehungszeiten Lücken aufweisen. Im Rahmen einer Kontenklärung sollten Versicherte deshalb nicht erst kurz vor der Rente prüfen, welche Zeiten gespeichert sind und welche nicht. Dies ist auch dann wichtig, wenn jemand zurzeit nicht gesetzlich rentenversichert ist. Denn auch Beamte, Selbständige oder Hausfrauen, die früher einmal Beiträge eingezahlt haben, können sich dadurch Rentenanwartschaften oder -ansprüche erworben haben.

 

Helfen Sie mit, Ihr Versicherungskonto zu klären!

Für eine vollständige und richtige Kontenklärung ist die Mithilfe der Versicherten erforderlich. Wichtig dabei ist: Je früher desto besser! Denn nur aus einem Konto, in dem alle rechtsnotwendigen Zeiten gespeichert sind, können zutreffende Renteninformationen und Rentenauskünfte erteilt und auch im Leistungsfall die Renten schnell und richtig berechnet werden. Allen Versicherten, die bereits einen Versicherungsverlauf erhalten haben, wird deshalb dringend angeraten diesen sorgfältig zu überprüfen und die mitgeschickten Fragebögen ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden. Auch wenn das Versicherungskonto keine Lücken oder Fehler aufweist, benötigt die Rentenversicherung diese Rückmeldung. Denn nur dann kann sie die gespeicherten Zeiten rechtsverbindlich bestätigen.


Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen