Berufsanfänger

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Versicherungsamt

Berufsanfänger haben Rentenanspruch

Kleiner Beitrag - große Sicherheit

Ein wichtiger Hinweis für alle jungen Leute, die ins Berufsleben starten: Bereits vom ersten Ausbildungstag an sind sie in der gesetzlichen Rentenversicherung umfangreich abgesichert.


Berufsanfänger sind besonders geschützt, wenn sie einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erleiden. In diesem Fall haben junge Versicherte von Anfang an - und zwar ohne zusätzliche Kosten oder Gesundheitsprüfungen - Anspruch auf das komplette Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung: Rehabilitation, Rente wegen Erwerbsminderung und im Todesfall auch Hinterbliebenenrente für die Angehörigen, sofern bereits eine eigene Familie gegründet wurde.


Grundsätzlich entsteht ein Anspruch auf Rente zwar erst, wenn eine bestimmte Anzahl von Beiträgen entrichtet wurde - für Auszubildende kann jedoch ein einziger Beitrag für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung genügen.


Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen