Was ist eigentlich eine scharfe Kurve enge Stelle

Was ist eigentlich eine scharfe Kurve enge Stelle

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Was ist eigentlich eine scharfe Kurve und was ist hier zu beachten?

Scharfe Kurve in einem Wohngebiet
Scharfe Kurve in einem Wohngebiet © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Straßenverkehrsamt

Wann ist eine Kurve eigentlich „scharf“? Und wo fängt der Kurvenbereich an und wo hört er auf? Bis wohin und ab welcher Stelle darf man halten? Fragen, die man sich spätestens stellt, wenn man ein Knöllchen erhalten hat. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt auf alle diese Fragen leider keine Antwort. § 12 Absatz 1 Nummer 2 der Straßenverkehrs-Ordnung besagt lediglich: „Das Halten ist unzulässig im Bereich von scharfen Kurven“. Kurz, knapp und bündig, aber leider wenig aussagekräftig.
Um diese Fragen zu beantworten, muss auf die Rechtsprechung zurückgegriffen werden. Diese besagt, dass eine Kurve dann als „scharf“ im Sinne der StVO bezeichnet werden kann, wenn sie eine Krümmung von circa 90 Grad (rechter Winkel) hat.

Darf ich in diesem Bereich halten?

Das Halten in diesem Bereich ist unzulässig, da sonst Behinderungen für größere Fahrzeuge beim Abbiegen entstehen können. Zudem soll vermieden werden, dass Fahrzeugführende im Gegenverkehr die Kurve befahren müssen, da man keine Sicht auf den Verkehr hinter der Kurve hat. Um derartige Behinderungen zu vermeiden, gilt die Faustregel einen Abstand von 5 Metern zur eigentlichen Krümmung (von der Innenseite der Kurve her gesehen) einzuhalten. Diese Fläche wird von größeren Fahrzeugen, wie zum Beispiel LKW, als Schwenkbereich benötigt.

Darf ich in einer scharfen Kurve parken?


Diese Regel gilt ebenfalls für das Parken. Hierbei sollte ebenfalls immer beachtet werden, ob 5 Meter ausreichen. Denn je „schärfer“ die Kurve ist, desto mehr Platz benötigen größere Fahrzeuge als Schwenkbereich. Das Haltverbot gilt übrigens sowohl für die Außen- als auch für die Innenseite der Kurve.
Aber: Ausnahmen bestätigen die Regel. Einige Fahrbahnen sind sehr breit, so dass parkende Kraftfahrzeuge keinerlei Behinderung darstellen. Bei der Frage: „Darf ich hier parken?“, ist es nie verkehrt, sich in die Lage von Fahrzeugführenden größerer Kraftfahrzeuge zu versetzen.

Was ist eine enge Stelle und was muss ich hier beachten?

Auf die Frage, was eine enge Stelle ausmacht, gibt die Straßenverkehrs-Ordnung ebenso wenig eine klare Antwort. Auch hier muss hier ebenfalls auf die Rechtsprechung zurückgegriffen werden. Demnach ist das Halten verboten, wenn nicht mindestens 3,05 Meter Restfahrbahnbreite an der engsten Stelle verbleiben.

Hintergrund für diese Auslegung der Straßenverkehrs-Ordnung ist, dass die höchstzulässige Gesamtbreite für Fahrzeuge allgemein 2,55 Meter beträgt (§ 32 Absatz 1 StVZO). Da gerade Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und der Rettungsdienste sowie die Fahrzeuge der Müllabfuhr sehr breit sind, werden also 2,55 Meter plus einen seitlichen Sicherheitsabstand von 50 cm angesetzt. So ist auch eine ungehinderte Durchfahrt größerer Fahrzeuge gewährleistet.
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