Informationsblatt Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeiten

Informationsblatt Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeiten

Ausländerangelegenheiten

Informationsblatt Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Studentinnen und Studenten ab 01.08.2012

Sie sind eine Studentin / ein Student mit Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Frankfurt am Main und im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis gemäß § 16 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mit folgender Auflage:

„…Beschäftigung ist nur bis zu 90 Tagen oder 180 halbe Tage im Jahr, sowie studentische Nebentätigkeiten gestattet. Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Erlischt bei Bezug von öffentlichen Leistungen…“

Mit Umsetzung der Hochqualifiziertenrichtlinie und der damit verbundenen Änderung des Aufenthaltsgesetzes können Sie ab dem 01.08.2012 nun insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr eine Beschäftigung ausüben.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt am Main aufgrund der vielen Studentinnen und Studenten die Auflagenänderung erst mit der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vornehmen wird.

Auch ohne Änderung der Auflage steht Ihnen selbstverständlich ab dem 01.08.2012 die gesetzlich geregelte Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeit von 90 auf 120 vollen Tagen bzw. 180 auf 240 halbe Tage zu. Bitte legen Sie dieses Informationsblatt Ihrem Arbeitgeber vor.

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