Videoüberwachung

Videoüberwachung

... in der Öffentlichkeit

Videoüberwachung

Ein wesentlicher Beitrag zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten ist die Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten im öffentlichen Raum. Die entsprechende Regelung im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (§ 14 Abs. 3 HSOG) soll es ermöglichen, öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen, also für jedermann deutlich sichtbar, zu beobachten.

Und zwar dann, wenn eine konkrete Gefahr abzuwenden ist, wenn aufgrund polizeilicher Erfahrungen mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist und bestimmte Indizien hierfür sprechen ... es sich also um Kriminalitätsschwerpunkte handelt. Beispiele hierfür könnten sein der Kaisersack oder die bereits installierten Kameras auf der Konstablerwache.

Dabei arbeiten Polizei und Ordnungsamt im Sinne der Sicherheitspartnerschaft Hand in Hand, und auch mit dem Datenschutzbeauftragten ist das Verfahren abgestimmt. Also keine Angst vor dem >Großen Bruder<, und englische Zustände beim Einsatz von Überwachungskameras sind nicht beabsichtigt.

Da die Sicherheitsbehörden beim besten Willen nicht in der Lage sind, eine ständige Präsenz zu gewährleisten, ist die gezielte Installation von Überwachungskameras an Kriminalitätsschwerpunkten eine erfolgversprechende Hilfe. In verschiedenen Modellprojekten, etwa in Leipzig, hat sich die Videoüberwachung als wirkungsvolle Ergänzung der "leibhaftigen" Präsenz erwiesen. Potenzielle Täter konnten abgeschreckt, die Aufklärungsquote konnte gesteigert werden und auch das Sicherheitsgefühl der Bürger wurde erhöht. Auch Notfälle konnten durch die Kameras erkannt und medizinische Hilfe schnell herbeigeholt werden.

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