Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
Mieter:innen, deren Wohnung umgewandelt werden soll, finden hier Informationen rund um die Begründung von Wohn- oder Teileigentum.
Was bedeutet „Umwandlung“?
Die Umwandlung in Eigentumswohnungen bewirkt die Auflösung des Wohnhauses in mehrere Eigentumswohnungen, so dass jede Wohnung einzeln verkauft werden kann. Erforderlich ist hierfür eine so genannte Teilungserklärung, der eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsichtsbehörde External Linkbeigefügt sein muss.
Wo gilt der Genehmigungsvorbehalt für Umwandlungen?
In Milieuschutzgebieten Internal Linkwar die Umwandlung schon bisher nur mit Genehmigung der Stadt/Gemeinde möglich.
Seit Ende April 2022 gilt dies im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main sowie in weiteren 52 hessischen Städten und Gemeinden, aber – anders als in Milieuschutzgebieten – nur für Häuser mit sieben oder mehr Wohneinheiten.
Kann die Umwandlung durch die Mieterin oder den Mieter verhindert werden?
Die Aufteilung in Eigentumswohnungen selbst kann von den Mietenden nicht verhindert werden. Sie können sich jedoch gegen unrechtmäßige Folgen der Umwandlung und unzumutbare Belästigungen wehren.
Weiterführende Informationen
Wir haben ein ausführliches Infoblatt über Ihre Rechte zum Download für Sie bereit gestellt (siehe unten).
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch: Wir beraten Ratsuchende, deren Nettoeinkommen 2150 € zuzüglich 650 € für jede weitere zum Haushalt gehörende Person nicht übersteigt.
Ihr Amt für Wohnungswesen
Mietrechtliche Beratung