Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen

Mietrechtliche Beratung

Schönheitsreparaturen

Informationen zum Thema Schönheitsreparaturen

Spätestens bei Auszug stellt sich die Frage, wie die Wohnung bei der Rückgabe an die Vermieterseite auszusehen hat.

Maßgeblich bei der Frage, wie die Wohnung bei der Rückgabe an die Vermieterseite auszusehen hat, sind zunächst die Regelungen im Mietvertrag. Doch selbst wenn die Mietenden laut Mietvertrag die Schönheitsreparaturen durchzuführen haben, ist genau zu prüfen, ob diese Regelungen auch wirksam vereinbart worden sind.

Weiterführende Informationen

Muss die Mieterin oder der Mieter Renovierungsarbeiten erbringen und wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Qualität? Zu diesen und anderen Fragen haben wir ein ausführliches Infoblatt zum Download für Sie bereit gestellt (siehe unten).

 

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch: Wir beraten Ratsuchende, deren Nettoeinkommen 2150 € zuzüglich 650 € für jede weitere zum Haushalt gehörende Person nicht übersteigt.

 

Ihr Amt für Wohnungswesen
Mietrechtliche Beratung

inhalte teilen

Download

Adickesallee 67-69
60322 Frankfurt am Main
Telefon
Servicetelefon und Terminvereinbarung
Telefonische Beratung
Fax
E-Mail
Internet

Öffnungs- und Sprechzeiten

In den genannten Zeiten erreichen Sie uns telefonisch. Die Telefonnummern finden Sie oben.

Aktuell gibt es im Amt für Wohnungswesen keine offenen Sprechstunden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail vorab einen persönlichen Termin vor Ort. Hier finden Sie mehr Informationen, wie Sie das Amt für Wohnungswesen erreichen und Termine vereinbaren können.Internal Link

Mo - Fr

Servicetelefon und Terminvereinbarung unter +49 69 212 40046


Mo, Mi, Fr
08:30 - 12:00 Uhr

Telefonische Beratung unter +49 69 212 34711.


Anfahrtsinformationen

RMV: U1, U2, U3, U8; Bus 32 und 64

Miquel-/Adickesallee / Polizeipräsidium

Ihre Anreise:

Bus & Bahn External Link
Radroute External Link