Modernisierung

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Mietrechtliche Beratung

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Informationen zu Modernisierungsmaßnahmen

Modernisierungsmaßnahmen und die mit ihnen verbundenen Unannehmlichkeiten stellen nicht selten eine erhebliche Belastung für die Mieterhaushalte dar. Über die für Sie als Mieterin oder Mieter bei Modernisierungsmaßnahmen bestehenden Rechte und Pflichten möchten wir Sie informieren.

Eine „echte“ Modernisierung – die zu einer Mieterhöhung führen kann – ist gegeben, wenn der Komfort der Wohnung nachhaltig gesteigert wird (Beispiele: besserer Schallschutz, neues Bad, Maßnahmen zur Energieeinsparung).

 

Die Vermieterin oder der Vermieter muss den Beginn der geplanten Arbeiten mindestens drei Monate vorher schriftlich ankündigen – und muss sagen, welche Mieterhöhung damit verbunden sein kann.

 

Nach Abschluss der Arbeiten darf die Vermieterseite maximal acht Prozent der Kosten auf Ihre Jahresmiete umlegen, abzüglich ersparter Instandsetzungskosten. Eine Sonderregelung gibt es seit 01.01.2024 im Falle des Einbaus einer neuen Heizungsanlage, die Wärme zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien erzeugt. Hier darf die Vermieterseite unter bestimmten Voraussetzungen maximal zehn Prozent der Kosten auf Ihre Jahresmiete umlegen, allerdings ist hier die Erhöhung der monatlichen Miete auf maximal 0,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.

 

Zusätzlich darf sich die monatliche Miete innerhalb von 6 Jahren nicht um mehr als 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen bzw. nur um 2 Euro, wenn die monatliche Miete bisher weniger als 7 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche beträgt.

 

Lassen Sie sich beraten, wenn Sie eine Modernisierungsankündigung oder eine Modernisierungsmieterhöhung bekommen.

Weiterführende Informationen

Zu diesem Thema haben wir ein Infoblatt zum Download für Sie bereitgestellt (siehe unten).

 

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch: Wir beraten Ratsuchende, deren Nettoeinkommen 2150 € zuzüglich 650 € für jede weitere zum Haushalt gehörende Person nicht übersteigt.

 

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