Mieterhöhung

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Mietrechtliche Beratung

Mieterhöhung wegen höherer Vergleichsmieten

Informationen zur Mieterhöhung

Soll in einem bestehenden Mietverhältnis die Miete erhöht werden, geht das nicht ohne Zustimmung der Mieterin/des Mieters.

Soweit die bisherige Miete an die ortsübliche Miete angepasst werden soll, kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Zustimmung zur Mieterhöhung verlangt und – wenn erforderlich – eingeklagt werden.

Weiterführende Informationen

Ein ausführliches Infoblatt – mit einer Checkliste zur Prüfung des Erhöhungsverlangens – sowie den aktuellen Frankfurter Mietspiegel haben wir zum Download (siehe unten) für Sie bereitgestellt.

 

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch: Wir beraten Ratsuchende, deren Nettoeinkommen 2150 € zuzüglich 650 € für jede weitere zum Haushalt gehörende Person nicht übersteigt.

 

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In den genannten Zeiten erreichen Sie uns telefonisch. Die Telefonnummern finden Sie oben.

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