Mieterhöhung wegen höherer Vergleichsmieten
Informationen zur Mieterhöhung
Soll in einem bestehenden Mietverhältnis die Miete erhöht werden, geht das nicht ohne Zustimmung der Mieterin/des Mieters.
Soweit die bisherige Miete an die ortsübliche Miete angepasst werden soll, kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Zustimmung zur Mieterhöhung verlangt und – wenn erforderlich – eingeklagt werden.
Weiterführende Informationen
Ein ausführliches Infoblatt – mit einer Checkliste zur Prüfung des Erhöhungsverlangens – sowie den aktuellen Frankfurter Mietspiegel haben wir zum Download (siehe unten) für Sie bereitgestellt.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch: Wir beraten Ratsuchende, deren Nettoeinkommen 2150 € zuzüglich 650 € für jede weitere zum Haushalt gehörende Person nicht übersteigt.
Ihr Amt für Wohnungswesen
Mietrechtliche Beratung