Mietrecht Kaution
Nahezu alle Mieterinnen und Mieter müssen sich vor Einzug in eine neue Wohnung vertraglich verpflichten, der Vermieterin oder dem Vermieter eine Kaution zu stellen. Hier erfahren Sie, was zu beachten ist.
Wichtige Informationen zur Kaution
Nahezu alle Mieterinnen und Mieter müssen sich vor
Einzug in eine neue Wohnung vertraglich verpflichten, der Vermieterin oder dem Vermieter eine
Kaution zu stellen. Diese dient als Sicherheit für den Fall, dass Mietende eines Tages ihren mietvertraglichen Verpflichtungen nicht
nachkommen, z.B. die Miete nicht zahlen, Schäden in der Wohnung verursachen
oder vertraglich übernommene Schönheitsreparaturen nicht durchführen.
Bei Sozialwohnungen darf die Kaution nur der Sicherung
der Vermieterin/des Vermieters wegen Schäden oder unterlassener Schönheitsreparaturen –
nicht wegen nichtgezahlter Mieten oder Umlagennachforderungen – dienen.
Weiterführende Informationen
Wir haben ein ausführliches Infoblatt zum Download für Sie bereit gestellt (siehe unten). Folgende Themen werden behandelt:
- Höhe der Kaution
- Fälligkeit der Kaution
- Anlage der Kaution
- Verzinsung der (Bar-)Kaution
- Ansprüche des Vermieters
- Ansprüche des Mieters
- Kautionsrückzahlung bei Eigentümerwechsel
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch: Wir beraten Ratsuchende, deren Nettoeinkommen 2150 € zuzüglich 650 € für jede weitere zum Haushalt gehörende Person nicht übersteigt.
Ihr Amt für Wohnungswesen
Mietrechtliche Beratung