Maklerverstöße

Maklerverstöße

Mietrechtliche Beratung, überhöhte Mieten, Maklerverstöße

Maklerverstöße

Beratung zum Thema Maklerprovision

Bei der Suche nach einer Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt ist es für Wohnungssuchende ohne eine Maklerin oder einen Makler oft nicht einfach. Viele Offerten sind nur über eine Wohnungsvermittlerin oder einen Wohnungsvermittler zugänglich. Es ist schon schwierig, sich durch die Vielzahl der Wohnungsinserate in den unterschiedlichen Medien zu kämpfen. Das Angebot der vermeintlichen „Traumwohnung“ richtig zu verstehen, bildet meistens das nächste Hindernis, aber spätestens wenn es zum Abschluss eines Maklervertrages kommt, müssen viele kapitulieren und unterschreiben, ohne genau zu wissen, worauf sie sich einlassen. Nur wenigen ist das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) bekannt. Es umfasst Regelungen zum Tätigwerden einer Maklerin oder eines Maklers, zur Zulässigkeit und Höhe der Provision sowie Formvorschriften für Wohnungsangebote. Verstöße gegen einzelne Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.

 

Die Abteilung Wohnraumerhaltung berät Sie in diesen Fragen und nimmt Ihre Hinweise entgegen, wenn Sie glauben, dass Ihre Maklerin oder Ihr Makler gegen die Vorschriften verstoßen hat.

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In den genannten Zeiten beraten wir Sie gerne telefonisch. Die Telefonnummer finden Sie oben.

Aktuell gibt es im Amt für Wohnungswesen keine offenen Sprechstunden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail vorab einen persönlichen Termin vor Ort. Hier finden Sie mehr Informationen, wie Sie das Amt für Wohnungswesen erreichen und Termine vereinbaren können.Internal Link

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RMV: U1, U2, U3, U8; Bus 32, 64

Miquel-/Adickesallee / Polizeipräsidium

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