Auszug Kaufpreissammlung

Auszug Kaufpreissammlung

Immobilienbewertung

Auszüge aus der Kaufpreissammlung

Führung der Kaufpreissammlung

Der Gesetzgeber verpflichtet die Gutachterausschüsse eine Kaufpreissammlung zu führen (§ 193 Abs. 3 BauGB). Aufgrund § 195 Abs. 1 BauGB sind alle Verträge, die Grundstücke betreffen, dem Gutachterausschuss in Abschrift zu übersenden (z. B. Kauf/Verkauf, Tausch, Erbbaurechtbegründung). Die Verträge werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ausgewertet und in die Kaufpreissammlung aufgenommen.

 

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Bei berechtigtem Interesse können Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beantragt werden. Diese Auskünfte erfolgen grundsätzlich anonymisiert. Personen und Stellen laut § 13 Absatz 2 der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch (z. B. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Zertifizierte nach DIN EN ISO/IEC 17024 können Auszüge auch ohne Anonymisierung erhalten. Beispiele, welche Daten Sie erhalten, finden Sie unter "Beispielauszüge".

 

Kosten:

je Bewertungsfall, einschließlich bis zu 10 mitgeteilter Vergleichsfälle ab 01.02.2020: € 120,–

je weiteren mitgeteilten Vergleichsfall € 5,–

 

Für beantragte statistische Erhebungen wird nach Stundensatz abgerechnet. Der Stundensatz beträgt € 71,–. Die Mindestgebühr beträgt € 142,– (Stundensatz für 2h).

 

Abfrage und Beurteilung für Bedarfsbewertung bezüglich Erbschafts- und Schenkungssteuerveranlagung

Die verwendeten Selektionskriterien werden bei den Auszügen aus der Kaufpreissammlung auf Sinnhaftigkeit überprüft. Der ausgegebene Mittelwert bzw. Median aus den Verkaufsfällen wird dahingehend beurteilt, ob er geeignet für die Bedarfsbewertung ist.

 

Kosten

Beantragte Leistungen werden nach Stundensatz abgerechnet. Der Stundensatz beträgt € 86,–. Die Mindestgebühr beträgt € 258,– (Stundensatz für 3h).

 

Stand: September 2020

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Kurt-Schumacher-Straße 10
60311 Frankfurt am Main
Bauteil A, 6 Stock
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E-Mail
Internet

Anfahrtsinformationen

Straßenbahn: Linien 11, 12, 14 und 18 Station: Börneplatz

U-Bahn: Linien U4, U5, U6 und U7, Station: Konstablerwache

S-Bahn: Linien S1-S6, S8 und S9, Station: Konstablerwache

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