Wohnungsmängel

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Wohnen

Wohnungsaufsicht: Wohnungs- und Gebäudemängel

Es gibt erhebliche und offensichtliche Mängel in Ihrer Wohnung oder am Gebäude?

Sie sind Mieterin oder Mieter und Ihre Wohnung hat Mängel? Die Vermieterin oder der Vermieter reagiert nicht auf Beschwerden? Dann können Sie sich an uns, die Wohnungsaufsicht, wenden!

Ihre Vermietenden oder Ihre Hausverwaltung sind verpflichtet, Wohnräume und Wohngebäude in einem mängelfreien Zustand zu erhalten. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach und ist die Wohnnutzung dadurch erheblich beeinträchtigt, können wir in der Angelegenheit tätig werden– selbst dann, wenn die Mängel schon bei Abschluss des Mietvertrages vorlagen.

 

Beispiele für offensichtliche erhebliche Mängel:

  • nicht mehr funktionstüchtige, defekte Fenster
  • defekte Heizungsanlagen, Elektroinstallationen oder sanitären Einrichtungen (keine ausschließlich optischen Beschädigungen)
  • Durchfeuchtungen, zum Beispiel wegen undichtem Dach, undichten Wasser- oder Abwasserleitungen
  • Fehlende Belüftungs- und Belichtungsmöglichkeit
  • Schimmelbefall über 0,5 m²

 

Ihre Vermietenden oder Ihre Hausverwaltung sind trotz Ihrer Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht tätig geworden? Dann können Sie sich an uns, die Wohnungsaufsicht, wenden!

 

Ihre Kontaktmöglichkeiten:

  • Online: Füllen Sie papierlos dieses Online-FormularExternal Link aus.
  • Post: Nutzen Sie das unter Downloads hinterlegte PDF-Formular, drucken Sie es aus und schicken Sie es uns per Post (siehe Kontaktinfos).
  • Telefon: Rufen Sie uns über unsere Hotline an (siehe Kontaktinfos).

 

Zur Bearbeitung und besseren Einschätzung der Mängel, benötigen wir bei allen Kontaktmöglichkeiten Ihren Mietvertrag, Fotos der Mängel und den bisherigen Schriftverkehr mit Ihren Vermietenden oder Ihrer Hausverwaltung.

Informationsmaterial

Informieren Sie sich in unseren Infoblättern in den Downloads über

  • Ursachen, Vermeidungsstrategien und die fachgerechte Beseitigung von Schimmelpilzen,
  • richtiges Heizen und Lüften.

SICHERE ÜBERTRAGUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Für die Bearbeitung Ihrer Anliegen kann es notwendig sein, dass wir Unterlagen von Ihnen benötigen, die personenbezogene Daten enthalten. Gewöhnliche, unverschlüsselte E-Mails stellen keinen sicheren Übertragungsweg für personenbezogene Daten dar. Bitte bedenken Sie das, wenn Sie uns Ihre Dokumente und Unterlagen zukommen lassen. Sichere Übertragungswege sind Online-Formulare über ffm.de sowie frankfurt.de, de-MailInternal Link (ggf. kostenpflichtig), Postsendung oder Einwurf beim Amt für Wohnungswesen (Adickesallee 67/69, 60322 Frankfurt am Main).

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60322 Frankfurt am Main
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Öffnungs- und Sprechzeiten

In den genannten Zeiten beraten wir Sie gerne telefonisch. Die Telefonnummer finden Sie oben.

Aktuell gibt es im Amt für Wohnungswesen keine offenen Sprechstunden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail vorab einen persönlichen Termin vor Ort. Hier finden Sie mehr Informationen, wie Sie das Amt für Wohnungswesen erreichen und Termine vereinbaren können.Internal Link

Mo - Do
08:00 - 15:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrtsinformationen

RMV: U1, U2, U3, U8; Bus 32, 64

Miquel-/Adickesallee / Polizeipräsidium

Ihre Anreise:

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