Umlegung

Umlegung

Bodenordnung

Umlegung nach dem BauGB

Die Umlegung ist ein nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (§§ 45-79 BauGB) geregeltes Grundstückstauschverfahren mit Eigentumsgarantie. Sie dient der erstmaligen Erschließung eines bisher unbebauten oder zur Neuordnung eines bereits bebauten Gebietes nach Maßgabe der Festsetzungen eines Bebauungsplans. Eine Umlegung kann auch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB durchgeführt werden, wenn sich aus der Eigenart der näheren Umgebung oder einem einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB hinreichende Kriterien für die Neuordnung der Grundstücke ergeben. Eine Umlegung kann auch eingeleitet werden, wenn der Bebauungsplan noch nicht aufgestellt ist. Zwar erfolgt die Umlegung im Rahmen einer auch öffentlichen Interessen dienenden städtebaulichen Planung, in erster Linie ist die Umlegung aber auf den Ausgleich der privaten Interessen gerichtet. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung eines Umlegungsverfahrens besteht nicht.

Der Grundgedanke des Verfahrens ist die rechnerische Vereinigung aller im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke zur sogenannten Umlegungsmasse. Aus dieser Masse werden der Gemeinde vorab die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen zugeteilt. Die verbleibenden Flächen (Verteilungsmasse) werden den beteiligten Eigentümern nach Lage, Form und Größe in Form von zweckmäßig gestalteten Baugrundstücken zugeteilt.
Im Wesentlichen lässt sich das Umlegungsverfahren in drei Schritten schematisch darstellen:

Umlegung
Beispiel einer Umlegung © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stadtvermessunsgamt

Verfahrensablauf einer Umlegung
Verfahrensablauf einer Umlegung © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stadtvermessungsamt